Der Anwalt Rainer Maria Woelkis hat die Vorwürfe einer ehemaligen Mitarbeiterin des Kölner Erzbistums gegen den Kardinal und Kölner Erzbischof zurückgewiesen. In einem knapp einminütigen Video, das vom Erzbistum Köln am Freitag veröffentlicht wurde, erklärte der Medienrechtler Carsten Brennecke, Woelki habe in einem Verfahren gegen die „Bild“-Zeitung keine falsche eidesstattliche Versicherung geleistet.
Anwalt: Woelkis Aussage wird nicht widerlegt
Konkret geht es um den Fall des früheren Sternsinger-Chefs Winfried Pilz, dessen Name laut Aussage der Mitarbeiterin bereits 2015 auf einer Liste mit 14 Priestern gestanden haben soll, gegen die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs existierten. Woelki hatte unter Eid versichert, erst in der vierten Juniwoche 2022 über die Vorwürfe gegen Pilz in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Die ehemalige Mitarbeiterin des Erzbistums hatte am Mittwoch jedoch in einem Zeitungsinterview behauptet, der Kardinal habe schon 2015 jene Liste mit Priestern erhalten, denen Missbrauch angelastet wurde.
„Die Mitarbeiterin behauptet, Kardinal Woelki habe eine Liste mit dem Namen P. erhalten. Das belegt aber keine falsche eidesstattliche Versicherung des Herrn Kardinal Woelki“, erklärte Woelkis Anwalt Brennecke nun in dem Video. Der Kölner Erzbischof habe gar nicht eidesstattlich versichert, dass er keine Liste mit dem Namen P. erhalten habe. „Er hat lediglich richtigerweise versichert, dass er sich mehr als sieben Jahre später nicht daran erinnern kann, ob der Name P. auf einer Liste stand“, so der Jurist wörtlich. Diese Aussage Woelkis werde durch die Angabe der Mitarbeiterin „keinesfalls widerlegt“.
Das Erzbistum Köln hatte bereits am Mittwoch in einer Stellungnahme auf die Vorwürfe reagiert und diese als unbegründet bezeichnet. Was die Mitarbeiterin gesagt habe, sei eine „freihändige Vermutung und nicht einmal eine eigene Beobachtung“, hieß es. DT/mlu
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