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Köln äußert sich zu neuen Vorwürfen gegen Woelki

Das Erzbistum weist die Vorwürfe einer Mitarbeiterin als unbegründet und spekulativ zurück und will nun möglicherweise ar­beits­recht­liche Schritte gegen sie einleiten.
Neue Vorwürfe gegen Kardinal Rainer Maria Woelki
Foto: Oliver Berg (dpa) | Wollen "in­teressier­te Krei­se" vor dem bevor­stehen­den Besuch beim Hei­ligen Vater in Rom nochmal ur­alte Ge­schich­ten aufrollen, die längst ge­klärt sind? Die Indizien verdichten sich, so der Bistumssprecher.

Abermals sind Vorwürfe gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki erhoben worden. Und dieses Mal will die Staats­anwalt­schaft Köln ermitteln und prüfen, ob sich diese erhärten; Eine ehe­malige Mitarbeiterin des Gene­ral­vika­riates hatte dem Kardinal vorgeworfen, eine falsche eidesstattliche Versicherung im Fall Winfried Pilz abgegeben zu haben. Das Erzbistum hält die Vorwürfe für unbegründet und hat dazu Stellung bezogen.

Erzbistum wirft Mitarbeiterin frei­hän­dige Ver­mutung vor

Was die Mitarbeiterin gesagt habe, sei eine „frei­hän­dige Ver­mutung und nicht ein­mal eine ei­gene Beo­bach­tung“, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Kölner Stellungnahme. Konkret ging es um die Frage, ob und wann Woelki mit dem Fall des früheren Sternsinger-Chefs Winfried Pilz betraut worden war. Die Mitarbeiterin hatte erklärt, bereits 2015 eine Liste mit Namen von Priestern erstellt zu haben, denen Missbrauch angelastet wurde. Darunter war auch der Name „Pilz“. Die Liste habe ihr Vorgesetzter zu einem Termin mit dem Kardinal mitgenommen.

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Woelki hatte ver­sichert, die Akte nicht gekann­t zu haben. Es habe auch „kei­nen er­kenn­baren Grund“ gegeben, die­se anzu­for­dern. Wie er in einem presserechtlichen Verfahren gegen die „Bild“-Zeitung an Eides Statt erklärt hatte, war er auch erst Ende Juli dieses Jahres mit dem Fall betraut worden.

Behauptungen ins Blaue hinein

In der Mitteilung seines Erzbistums heißt es weiter, die Klägerin habe eingeräumt, dass sich Woelki möglicherweise „das Blatt mit Pilz und den an­deren 13 Namen nicht an­geschaut hat“. Sie wisse also gar nicht, „ob der Kar­dinal die­se, eine an­dere oder gar keine Liste ge­sehen hat“, be­haupte die­s aber ein­fach ins Blaue hi­nein, konkludiert das Erzbistum und wirft der Mitarbeitern weitere Spekulationen vor: Die Mitarbeiterin habe von noch einer zweiten Liste gesprochen, „die ,möglicher­weise‘ vom da­maligen Inter­ventions­beauf­tragten er­stellt wor­den sei“.

Nun vermutet der Bistumssprecher: „Nach meinem per­sön­lichen Ein­druck ver­dichten sich die An­zei­chen, dass der Kölner Erz­bischof vor sei­nem bevor­stehen­den Besuch beim Hei­ligen Vater in Rom (ad Limina ab 15. No­vem­ber) von in­teressier­ten Krei­sen noch ein­mal mit ur­alten Ge­schich­ten, die längst ge­klärt sind, an den Pran­ger ge­stellt wer­den soll.“ Es sei zudem „höchst be­dauer­lich und auch un­üblich, dass der Kölner Stadt-An­zeiger Kar­dinal Woelki ent­gegen sei­ner presse­recht­lichen Pflich­ten vor der Ver­öffent­lichung des Inter­views kei­ne Ge­legen­heit gege­ben hat, die Vor­würfe zu ent­kräf­ten“.

Das Erz­bistum will nun prü­fen, ob gegen die Klägerin, die seit vie­len Jah­ren an einer an­deren Stelle ein­gesetzt ist, ar­beits­recht­liche Schritte ein­gelei­tet wer­den müssen. Denn sie habe verbotenerweise „aus dem sen­siblen Be­reich der Per­sonal­füh­rung be­rich­tet und da­für ihre Ver­trauens­stellung be­nutzt“. DT/dsc

 

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