Abermals sind Vorwürfe gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki erhoben worden. Und dieses Mal will die Staatsanwaltschaft Köln ermitteln und prüfen, ob sich diese erhärten; Eine ehemalige Mitarbeiterin des Generalvikariates hatte dem Kardinal vorgeworfen, eine falsche eidesstattliche Versicherung im Fall Winfried Pilz abgegeben zu haben. Das Erzbistum hält die Vorwürfe für unbegründet und hat dazu Stellung bezogen.
Erzbistum wirft Mitarbeiterin freihändige Vermutung vor
Was die Mitarbeiterin gesagt habe, sei eine „freihändige Vermutung und nicht einmal eine eigene Beobachtung“, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Kölner Stellungnahme. Konkret ging es um die Frage, ob und wann Woelki mit dem Fall des früheren Sternsinger-Chefs Winfried Pilz betraut worden war. Die Mitarbeiterin hatte erklärt, bereits 2015 eine Liste mit Namen von Priestern erstellt zu haben, denen Missbrauch angelastet wurde. Darunter war auch der Name „Pilz“. Die Liste habe ihr Vorgesetzter zu einem Termin mit dem Kardinal mitgenommen.
Woelki hatte versichert, die Akte nicht gekannt zu haben. Es habe auch „keinen erkennbaren Grund“ gegeben, diese anzufordern. Wie er in einem presserechtlichen Verfahren gegen die „Bild“-Zeitung an Eides Statt erklärt hatte, war er auch erst Ende Juli dieses Jahres mit dem Fall betraut worden.
Behauptungen ins Blaue hinein
In der Mitteilung seines Erzbistums heißt es weiter, die Klägerin habe eingeräumt, dass sich Woelki möglicherweise „das Blatt mit Pilz und den anderen 13 Namen nicht angeschaut hat“. Sie wisse also gar nicht, „ob der Kardinal diese, eine andere oder gar keine Liste gesehen hat“, behaupte dies aber einfach ins Blaue hinein, konkludiert das Erzbistum und wirft der Mitarbeitern weitere Spekulationen vor: Die Mitarbeiterin habe von noch einer zweiten Liste gesprochen, „die ,möglicherweise‘ vom damaligen Interventionsbeauftragten erstellt worden sei“.
Nun vermutet der Bistumssprecher: „Nach meinem persönlichen Eindruck verdichten sich die Anzeichen, dass der Kölner Erzbischof vor seinem bevorstehenden Besuch beim Heiligen Vater in Rom (ad Limina ab 15. November) von interessierten Kreisen noch einmal mit uralten Geschichten, die längst geklärt sind, an den Pranger gestellt werden soll.“ Es sei zudem „höchst bedauerlich und auch unüblich, dass der Kölner Stadt-Anzeiger Kardinal Woelki entgegen seiner presserechtlichen Pflichten vor der Veröffentlichung des Interviews keine Gelegenheit gegeben hat, die Vorwürfe zu entkräften“.
Das Erzbistum will nun prüfen, ob gegen die Klägerin, die seit vielen Jahren an einer anderen Stelle eingesetzt ist, arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden müssen. Denn sie habe verbotenerweise „aus dem sensiblen Bereich der Personalführung berichtet und dafür ihre Vertrauensstellung benutzt“. DT/dsc
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