Der öffentliche-rechtliche Rundfunk (ÖRR) steht unter kontinuierlicher Kritik, insbesondere wegen der mangelnden Aufmerksamkeit für nicht-linke Positionen bei gleichzeitiger Erhebung zwingender Beiträge für den Empfang, auch wenn man diesen gar nicht will. Dagegen zog eine Bürgerin aus Bayern gerichtlich zu Felde und landete schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat zwar entschieden, dass der Rundfunkbeitrag nur dann verfassungswidrig sei, wenn das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über einen längeren Zeitraum hinweg deutlich an Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit mangele. Davon ausgehend muss sich nun der Verwaltungsgerichtshof in München erneut mit der Klage befassen.
Der Kampf gegen den „Zwangsbeitrag“
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag nur verfassungswidrig ist, wenn es im ÖRR über einen längeren Zeitraum hinweg an Meinungsvielfalt mangelt.
