Herbert Ullmann, der leitende Pfarrer des Sendungsraumes Mettmann-Wülfrath, hat den erneuten Segnungsgottesdienst für homo- und heterosexuelle Paare, darunter auch wiederverheiratet Geschiedene, in seiner Pfarrei verteidigt. Die Feier war trotz einer vorhergehenden Intervention des Generalvikariats am vergangenen Sonntag von einem Diakon und einer Gemeindereferentin der Pfarrei abgehalten worden – allerdings in einer evangelischen Kirche und ohne Beteiligung Ullmanns.
Auf Nachfrage der „Tagespost“ bezüglich seiner Verantwortung für die Handlungen seiner Mitarbeiter antwortete Ullmann, jeder Seelsorger handele letztlich nach seinem Gewissen. Über dieses werde er sich nicht erheben. „Amt schlägt nicht Gewissen“ – so verstehe er das Zweite Vatikanische Konzil. Er selbst habe den zweiten Segnungsgottesdienst nicht angekündigt und sei auch bewusst nicht bei dem Gottesdienst anwesend gewesen. Seine Anwesenheit bei der Begegnung im Anschluss habe entsprechend seiner normalen selbstverständlichen Aufgaben „rein seelsorglichen Charakter“ gehabt.
Lehramtliche Haltung bei Gläubigen bekannt
Bereits bei einer ersten Segnungsfeier waren im März in Mettmann homo- und heterosexuelle Paare gesegnet worden, damals unter direkter Mitwirkung des leitenden Pfarrers. Ullmann war dafür von Kardinal Woelkis Generalvikar, Guido Assmann, gemaßregelt worden. Ihm erteilte Auflagen sahen unter anderem vor, „zukünftig im öffentlichen Auftreten der Pfarrei sowie durch sein Handeln für ein eindeutiges Bild einzutreten“, um „unter den Gläubigen eine Verwirrung über die Lehre der Kirche“ zu vermeiden.
Für Ullman kein schlagendes Argument: „Die lehramtliche Haltung der Kirche ist unseren Gläubigen durchaus bekannt“, schreibt der Geistliche in der Stellungnahme gegenüber der „Tagespost“. Seelsorge sei aber wichtig „gerade für jene, die nicht oder nicht mehr im Fokus der sonntäglichen Kirchgänger stehen“. Für ihn sei „das aufgeworfene Thema ,Segnung für alle Paare guten Willens in gegenseitiger liebender Verantwortung’ eine persönliche Gewissenfrage, selbst wenn es sich um ein ,irrendes Gewissen’ handeln sollte“. Dies stelle nicht eine grundsätzliche „Anti-Haltung“ gegen den Bischöfe dar, so Ullmann. DT/jra
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