Laut dem französischen Fernsehsender BFMTV hat die Pariser Staatsanwaltschaft Anfang Dezember eine strafrechtliche Voruntersuchung gegen den ehemaligen Pariser Erzbischof Michel Aupetit wegen sexuellen Übergriffs auf eine schutzbedürftige Person eröffnet. Am Dienstagnachmittag bestätigte die Pariser Staatsanwaltschaft die Information.
Anzeige durch das Erzbistum Paris
Am Dienstagabend hat das Erzbistum Paris bestätigt, eine Meldung bei der Staatsanwaltschaft gemacht zu haben und stellt klar, dass diese „nicht die Qualifikation eines sexuellen Übergriffs enthielt“. Das Erzbistum selbst sei aber „nicht in der Lage, zu überprüfen, ob die fraglichen Tatsachen bewiesen sind und ob sie eine Straftat darstellen“. Die Tageszeitung „La Croix“ zitiert eine Quelle, laut der es sich bei der Beziehung um einen E-Mail-Verkehr zwischen Aupetit und der betreffenden Frau handle.
Laut BFMTV soll der ehemalige Erzbischof nach Angaben von BFMTV eine Affäre mit einer schutzbedürftigen Person gehabt haben, die sich in einer gerichtlichen Schutzmaßnahme befand. Festzustellen, welche Art von Beziehung Michel Aupetit genau mit dieser Person unterhalten haben könnte und ob sie mit der Beziehung einverstanden gewesen war und sein konnte, ist Aufgabe der Ermittlungen, die laut Staatsanwaltschaft von der Brigade zur Bekämpfung der Personenkriminalität (BRDP) übernommen wurden.
Im November 2021 hat der damalige Erzbischof von Paris dem Papst seinen Rücktritt angeboten, nachdem das Wochenmagazin „Le Point“ ihm eine Affäre mit einer Frau im Jahr 2012 unterstellt hatte. Aupetit räumte derzeit ein „ambivalentes Verhalten“ ein, wies die Vorwürfe selbst aber zurück. „Le Point“ hatte dem früheren Arzt und Pariser Erzbischof seit 2018 ebenfalls organisatorisches Versagen im Management des Hauptstadt-Bistums vorgeworfen. Papst Franziskus nahm den Rücktritt Aupetits nur wenige Tage später an.
DT/fha
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