Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Nach abgesagter Veranstaltung

„Schwerwiegende Verleumdung“: Gänswein weist Vorwürfe spanischer Medien zurück

Es sei Gänswein verboten, ohne Erlaubnis aus Rom ins Ausland zu reisen, behauptet ein spanisches Portal. Der Erzbischof fordert öffentliche Richtigstellung.
Auftritt mit Erzbischof Gänswein abgesagt
Foto: Daniel Karmann (dpa) | Ein spanisches Portal behauptete, es sei Erzbischof Gänswein „ausdrücklich verboten“, ohne Erlaubnis der kirchlichen Autoritäten ins Ausland zu reisen.

In Spanien haben mehrere katholische Medienportale eine kontroverse Diskussion um Erzbischof Georg Gänswein ausgelöst – und dabei teilweise Behauptungen aufgestellt, die der langjährige Privatsekretär des verstorbenen Papstes Benedikt XVI., als „vollkommen unzutreffend“ und „schwerwiegende Verleumdung“ zurückweist.

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Den Anlass bot eine für Mittwochabend geplante, jedoch kurzfristig abgesagte Veranstaltung mit Gänswein in Madrid. Ursprünglich sollte der deutsche Erzbischof zusammen mit dem früheren Madrider Erzbischof, Kardinal Rouco Varela, und dem Apostolischen Nuntius in Spanien, Erzbischof Bernardito Auza, bei einer Veranstaltung der Stiftung „Fundación Espanola Universitaria“ (FUE) auftreten.

Grund für Absage: Kritik aus reformorientierten Kreisen?

Die 1953 gegründete Stiftung, die theologische, aber auch juristische, historische und literarische Veranstaltungen organisiert, wollte bei dem ursprünglich geplanten Event an einen Vortrag erinnern, den der damalige Kardinal Joseph Ratzinger vor 30 Jahren in den Räumlichkeiten der Stiftung gehalten hatte. Ein großer Saal sollte im Rahmen einer Feierstunde zu Ehren des 2022 verstorbenen Papstes nach Benedikt XVI. benannt werden. Der Termin war am Montag aus „organisatorischen Gründen“ wieder abgesagt worden, wie die Stiftung selbst mitteilte. 

Mit dem Vorgang vertraute Personen gehen jedoch davon aus, dass der eigentliche Grund für die Absage die vehemente Kritik aus reformorientierten Kirchenkreisen war. Diese stießen sich daran, dass es sich bei den eingeladenen Erzbischöfen durchwegs um konservative Kirchenvertreter handelte.

Der Grund, aus dem Erzbischof Gänswein sich jedoch dazu veranlasst sah, von „Verleumdung“ zu sprechen, war ein Artikel, der am Montag auf dem Onlineportal „religiondigital.org“ erschien. Darin wurde die Behauptung aufgestellt, Gänswein halte sich auf Anweisung von Papst Franziskus in Freiburg auf und es sei ihm „ausdrücklich verboten“, ohne Erlaubnis der kirchlichen Autoritäten ins Ausland zu reisen.

Gänswein: Reiseverbot "vollkommen unzutreffend"

Gänswein reagierte darauf mit einer Stellungnahme an den Herausgeber des Onlinemediums, in der er jene Behauptung als „vollkommen unzutreffend“ zurückwies. In dem Text, der dieser Zeitung vorliegt, schreibt der 67-Jährige, wenn er aus Rom tatsächlich eine derartige Auflage erhalten hätte, „wären meine Reisen im vergangenen September nach Rom (wo ich am Symposion des Schülerkreises von Professor Ratzinger teilgenommen habe) oder kürzlich nach Österreich (wo ich an einem Treffen der Stiftung ,Kirche in Not‘ teilgenommen habe) ebenso wie die geplante Reise nach Madrid Akte des Ungehorsams meinerseits gegenüber einem derartigen Verbot gewesen“. Ein solches gebe es nicht. „Es handelt sich schlicht um eine Erfindung“, so Gänswein. Den Herausgeber forderte er „mit Nachdruck“ auf, „diese Behauptung unverzüglich und öffentlich richtigzustellen“. 

Eine Woche vor Veröffentlichung des Berichts auf „religiondigital.org“ hatte schon ein anderes katholisches Onlinemedium kritische Berichterstattung zur Person Gänsweins betrieben. In einem Artikel des Portals „vidanuevadigital.com“, der eigentlich den später abgesagten Auftritt des Erzbischofs bei der Stiftung FUE in Madrid thematisiert, heißt es in einer Passage, Gänswein habe Papst Franziskus den Gehorsam verweigert, indem er das Angebot des Papstes abgelehnt habe, eine deutsche Diözese zu leiten. Auch den Vorschlag, eine Diözese in Italien zu übernehmen, habe Gänswein abgelehnt und stattdessen eine „maßgebliche Position in der Kurie“ gefordert. Jenes „Pokerspiel“ Gänsweins habe den Papst schließlich dazu veranlasst, den ehemaligen Privatsekretär Benedikts aufzufordern, den Vatikan zu verlassen und nach Deutschland zurückzukehren. 

Auch an „vidanuevadigital.com“ wandte sich Gänswein daraufhin mit einer schriftlichen, dieser Zeitung vorliegenden Stellungnahme, in der er abermals erklärte: „Diese Behauptungen sind vollkommen unzutreffend. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass derartige Behauptungen eine schwerwiegende Verleumdung darstellen.“ Gänswein schloss sein Schreiben ebenfalls mit der Aufforderung, die Behauptungen „unverzüglich und öffentlich richtigzustellen“.  DT/mlu

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