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Oster: Römische Erklärung erweitert die Lehre vom Segen

"Fiducia supplicans" ändert die Lehre vom Menschen nicht, sagt der Passauer Bischof Stefan Oster. Der Text widerspreche weder dem Responsum von 2021 noch der vatikanischen Note vom November.
Bischof Oster: "Fiducia supplicans" ändert die Lehre vom Menschen nicht
Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Peter Back/Geisler-Fotopress | Die Erklärung aus Rom halte an der Lehre der Kirche zur Ehe „unverändert fest“, so der Passauer Bischof Stefan Oster.

Der Passauer Bischof Stefan Oster hat sich positiv über die Erklärung „Fiducia Supplicans“ des vatikanischen Glaubensdikasteriums zur Segnung homosexueller und wiederverheirateter Paare geäußert. In einer Stellungnahme, die er am Mittwoch auf seiner Internetseite veröffentlicht hat, schrieb er: „Ich bin dankbar für diese Erklärung, weil sie uns in den polarisierten Debatten um dieses Thema in mehrfacher Hinsicht weiterhelfen kann“. Sie breche auch nicht mit der kirchlichen Lehre, sondern die Neuerung liege „in der Differenzierung von dem, was als Segen verstanden werden kann“, sagte er mit kritischem Blick auf die Mehrheit der Medien, die das „hoch differenzierte Dokument“ als Zeitenwende begreife — nach dem Motto „Endlich erlaubt der Vatikan die Segnung von Homosexuellen!“

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Würde die Erklärung im Sinne des Papstes und seines Glaubenspräfekten rezipiert, so Oster, „bliebe dieses Thema wohl auch grundsätzlich bei der Synode kommenden Oktober eher außen vor und womöglich inhaltlich beruhigt“. Die Synodalen könnten sich dann konzentriert um das eigentliche Hauptthema kümmern: „Darum, eine mehr synodale, missionarische und partizipative Kirche zu werden.“

Lehre vom Segen wurde weiterentwickelt

Weiter erklärt der Bischof, der Vorsitzende des Glaubensdikasteriums, Kardinal Victor Manuel Fernández, habe „die Lehre vom Segen ausdrücklich außerhalb der liturgischen Feiern“ weiterentwickelt und nun auch auf Paare ausgeweitet, „die sich ... in irregulären Situationen befinden“. Wie das Responsum des Vatikans von 2021 dargelegt habe, sei ein „Segen für ein Paar im Rahmen eines Gottesdienstes…, der auch nur entfernt an eine Eheschließung erinnern könnte“ nicht möglich. Dem widerspreche der neue Text nicht, so Oster. Fernandez formuliere sogar noch deutlicher: „Es soll auch keine ritualisierten Vorlagen dazu geben, also kein so genanntes Rituale für einen Gottesdienst.“

Auch halte die Erklärung an der Lehre der Kirche zur Ehe „unverändert fest“, indem betont werde, „dass sexuelle Beziehungen nur im Zusammenhang einer Ehe von Mann und Frau ,ihren natürlichen, angemessenen und vollständig menschlichen Sinn‘“ fänden.

Die Gnade Gottes soll in Menschen wirksam werden

Der Text widerspreche auch nicht der im November veröffentlichten Note des Vatikans. Darin habe gestanden, dass eine Ortskirche in Bezug auf homosexuelle Handlungen „keinerlei Möglichkeit hat, eine andere Meinung zu vertreten“. Die Haltung der Kirche zur „Bewertung der objektiven Sittlichkeit dieser Handlungen“ bleibe unverändert, stellt Oster klar. 

Die vom Rom erlaubten Segnungen stünden im „im Dienst einer pastoralen Zuwendung zu den Menschen“ mit dem Ziel, dass „Gott in ihnen wirken könne – und zwar ohne dass dabei ihre konkrete Beziehung ausdrücklich gutgeheißen oder wie es im Text heißt: ,konvalidiert‘ würde“. Ausdrücklich weise der Text darauf hin, dass solche Segnungen weder gefördert noch „so vollzogen werden“ sollten, „dass sie Anstoß erregen“. Es solle weder ein Ritual dafür formuliert werden, noch sollten „Anlass, Kleidung, Gesten der zu Segnenden … an eine Eheschließung erinnern“. Es gehe um den „Primat der Gnade, die Menschen dann helfen kann, anders vor Gott zu leben – in seinem Sinn“, erklärte der Passauer Bischof.  DT/dsc

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