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EU-Bischöfe: „Abtreibung kann niemals ein Grundrecht sein“

Katholische Bischöfe in der EU wenden sich gegen eine Initiative von Europaabgeordneten, ein Recht auf Abtreibung in die Europäische Grundrechte-Charta aufzunehmen.
EU-Parlamentsgebäude in Straßburg
Foto: imago-images | Die EU-Charta der Grundrechte soll um das "Recht auf körperliche Selbstbestimmung" und das Recht auf Abtreibung erweitern werden.

Abgeordnete des Europaparlaments wollen einem heutigen Bericht der katholischen Nachrichtenagentur (KNA) zufolge kommenden Donnerstag über die Resolution zur „Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die EU-Charta der Grundrechte“ abstimmen. Dazu haben die katholischen Bischöfe in der EU deutliche Kritik geäußert. In einer am Montag veröffentlichten Erklärung haben sie sich gegen ein Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in der Grundrechte-Charta ausgesprochen.

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Wörtlich schreiben sie: „Abtreibung kann niemals ein Grundrecht sein. Das Recht auf Leben ist der Grundpfeiler aller anderen Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Leben der Schwächsten, Zerbrechlichsten und Wehrlosesten“, zu denen Ungeborene, Migranten, Alte, Behinderte, Kranke gehörten. 

Mensch ist immer heilig und unantastbar 

Aus der aktuellen Erklärung aus Rom „Dignitas infinita“ zitierend schreiben sie weiter, es gehe „um die Überzeugung, dass der Mensch in jeder Situation und auf jeder Entwicklungsstufe immer heilig und unantastbar ist. Der Mensch ist ein Selbstzweck und niemals ein Mittel zur Lösung anderer Probleme“.

Würde diese Überzeugung verschwinden, „verschwinden auch solide und dauerhafte Grundlagen für die Verteidigung der Menschenrechte, die immer den vorübergehenden Launen der Machthaber unterliegen würden“. Es müsse daher „mit aller Kraft und Klarheit festgestellt werden, dass dieser Schutz des ungeborenen Lebens eng mit dem Schutz jedes einzelnen Menschenrechts verbunden ist“. Abtreibung könne niemals ein Grundrecht sein.

Keine ideologischen Positionen aufzwingen

Zudem habe Förderung der Abtreibung nichts zu tun mit einer Förderung von Frauen und ihren Rechten, stellen sie klar. Darum setzten sie sich „für ein Europa ein, in dem Frauen ihre Mutterschaft frei und als Geschenk für sich und die Gesellschaft leben können und in dem das Muttersein in keiner Weise eine Einschränkung für das persönliche, soziale und berufliche Leben darstellt“.

Entsprechend der Präambel der Grundrechts-Charta müsse die EU „die unterschiedlichen Kulturen und Traditionen in den Mitgliedstaaten und ihre nationalen Zuständigkeiten respektieren“ und können daher „keine ideologischen Positionen zur menschlichen Person, zu Sexualität und Geschlecht, zu Ehe und Familie usw. aufzwingen“. Zudem gebe es im europäischen oder internationalen Recht kein anerkanntes Recht auf Abtreibung.

EU-Verträge müssten geändert werden

Mit dem Resolutionsentwurf sollen die EU-Mitgliedstaaten aufgerufen werden, „die Grundrechte-Charta um das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und freien, informierten, vollen und allgemeinen Zugang zu sexueller und fortpflanzungsmedizinischer Gesundheit einschließlich sicherer und legaler Abtreibungen zu erweitern“. Um dies zu erreichen, braucht es eine einstimmige Änderung der EU-Verträge.

Eingebracht haben diesen Vorschlag Abgeordnete der Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken sowie einigen schwedischen Parlamentariern, die zur konservativ-christdemokratischen Gruppe der Europäischen Volkspartei (EVP) gehören. Die EVP bringt einen Gegenentwurf zur Abstimmung, der auf die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten in der Abtreibungsfrage verweist und mehr Unterstützung für Schwangere und Mütter verlangt.  DT/dsc

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