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DBK gibt Arbeitshilfe zur Grundordnung des kirchlichen Dienstes heraus

Neue Grundordnung war bei vielen Katholiken auf Kritik gestoßen, weil kirchliche Mitarbeiter nicht mehr zwangsläufig nach der Lehre der katholischen Kirche leben müssen.
Georg Bätzing, Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz
Foto: IMAGO/Peter Back (www.imago-images.de) | Für den Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, war die Novellierung der Grundordnung ein notwendiger und erfolgreicher Schritt, das kirchliche Arbeitsrecht weiterzuentwickeln.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat am heutigen Montag eine Arbeitshilfe mit dem Titel „Einfach christlich? – Ein Gestaltungsauftrag für katholische Einrichtungen“ veröffentlicht. Die Broschüre soll die 2022 neu geregelte Grundordnung des kirchlichen Dienstes begleiten, deren Anliegen es war, die katholische Identität von Einrichtungen stärker in den Blick zu nehmen. Dies geht aus einer Pressemitteilung zur Handreichung hervor.

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Mit seinen 70 konkreten Beispielen aus der Praxis soll das vorliegende Heft Einladung und Ermutigung sein, „Bewährtes zu reflektieren, Neues zu entdecken und als Dienstgemeinschaft zusammen ein christliches Profil zu entwickeln“, wie es der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, im Vorwort erläutert. 

Christliches Profil weiterentwickeln

In dem Heft werden Fragen beantwortet wie: Was macht eine katholische Einrichtung „katholisch“? Wie kann ein christliches Profil unter heutigen Bedingungen glaubwürdig gelebt und weiterentwickelt werden? Welche Methoden und Instrumente gibt es dafür? Wie sind diese realistisch in die praktische Arbeit der Einrichtung integrierbar?

Am Beispiel des Erzbistums Berlin wird erläutert, dass die Kirche in ihrer „Vielfalt und Diversität da sein" will für alle Menschen. „Diese Vielfalt prägt ebenso unser Profil, das auf die Einheit in der Kirche und den Zusammenhalt in der Gesellschaft ausgerichtet ist", heißt es, genauso wie: „Wir wissen um die Bedeutung des Wortes Gottes und der Sakramente und bieten sie den Menschen in unseren  Einrichtungen an." 

Unter dem Stichwort „Ziele" wird ausgeführt, dass „Profilbildung kein einmaliger, abgeschlossener Prozess", sondern „partizipativ, dynamisch und auf Dauer angelegt" sei . Ziel sei es, „die dem Profil zugrunde liegende christliche Identität im alltäglichen Miteinander der Mitarbeitenden, Führungskräfte und derjenigen, die die Organisationen in Anspruch nehmen, zu leben."

Antwort auf wachsende religiöse Indifferenz

Die Handreichung will der Entwicklung Rechnung tragen dass die christlichen Kirchen für weite Teile der deutschen Gesellschaft nicht mehr primäre Ansprechpartnerinnen in Fragen der Orientierung, Lebensdeutung und Spiritualität sind. Heute sei „vermehrt eine religiös-spirituelle Pluralität bzw. eine wachsende religiöse Indifferenz spürbar". 

Anders formuliert: „Für die Kirche als Dienstgeberin wird das bisherige Programm ,Katholisches Profil durch katholische Mitarbeitende' erweitert durch das neue Programm ,Christliches Selbstverständnis durch Vielfalt'. 

Verfasser sind Vertreter aus Wissenschaft und Kirche

Die Handreichung richtet sich laut Mitteilung an „Verantwortliche in kirchlichen sowie caritativen Einrichtungen und unterstützt Teams bei der Profilbildung“ und soll Anregungen geben, wie „entsprechende Prozesse in den kirchlichen und caritativen Einrichtungen und Diensten zu fördern, weiterzuentwickeln oder gegebenenfalls neu anzulegen sind“.

Verfasst haben die Broschüre unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und Dienstgeberseite, aus der Wissenschaft sowie großer Träger im kirchlichen und caritativen Dienst gearbeitet. 

Die neue Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts ist bei vielen Katholiken auf Kritik gestoßen, weil kirchliche Mitarbeiter nicht mehr zwangsläufig nach der Lehre der katholischen Kirche leben müssen. Die Lebensgestaltung (etwa die sexuelle Orientierung) von Beschäftigten im kirchlichen Dienst ist losgekoppelt vom Arbeitsrecht. So heißt es in der Handreichung auch, dass das bisherige System der Identitätssicherung Loyalitätsobliegenheiten bis in den Kernbereich privater Lebensführung verlangt habe und die Mitgliedschaft in der katholischen 
Kirche (personenbezogene Identitätssicherung) präferierte. Die neue Grundordnung dagegen „erwartet Offenheit, Diskursbereitschaft und Wertekohärenz, denn ,Vielfalt ist Bereicherung'".

Die neue Grundordnung gilt für etwa 800.000 Mitarbeiter der katholischen Kirche und der Caritas, aber nur als Empfehlung. Jedes Bistum muss sie ins jeweilige diözesane Recht umsetzen, damit sie verbindlich wird.  DT/dsc


Die Broschüre kann unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen  bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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