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Christoph Ohly folgt auf Josef Sauerborn

Der Rektor der Kölner Hochschule für Katholische Theologie wird residierender Domkapitular.
Christoph Ohly wird residierender Domkapitular
Foto: Cornelis Gollhardt (KNA) | Der Theologe Christoph Ohly, Rektor der Kölner Hochschule für Katholische Theologie, ist nun auch residierender Domkapitular im Erzbistum.

Christoph Ohly wird neuer residierender Domkapitular in Köln. Dies gab das Erzbistum am Freitag bekannt. Die offizielle Amtseinführung, so heißt es auf der Bistums-Website, soll dann am 21. Januar 2024 um 10 Uhr im Kapitelsamt vorgenommen werden. Bereits seit 2021 hatte Ohly als sogenannter nichtresidierender Domkapitular Dienste im Kölner Dom übernommen. Nun folgt er offiziell auf Prälat Josef Sauerborn, der im September 75 Jahre alt geworden, und damit aus dem Domkapitel emeritiert ist.

Die Website des Erzbistums zitiert Ohly mit den folgenden Worten: „Die Verbundenheit mit dem Dom und seinen Menschen wird sich durch die neue Aufgabe noch einmal vertiefen, worüber ich mich sehr freue. Immer wieder stelle ich fest, wie dieser Ort wirklich Raum der Begegnung mit Gott und seines Handelns an uns Menschen ist. Daran mit erweiterten Aufgaben mitwirken zu dürfen, berührt mich sehr.“ Dompropst Guido Assmann lobte Ohlys Persönlichkeit und seinen Sachverstand.

Rektor und Konsultor

Der 1966 in Gelsenkirchen geborene Ohly rückt mit seiner Ernennung in eine weitere Schlüsselposition im Erzbistum. Seit 2022 ist Ohly Rektor der von Kardinal Rainer Maria Woelki unterstützten Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT). Bereits seit der Übernahme von den Steyler Missionaren, die die Hochschule zuvor betrieben hatten, leitete Ohly die Hochschule kommissarisch. Dort hat Ohly, der sich 2006 in München habilitierte, und auf den Ruf von Benedikt XVI. von 2008 bis 2017 als Konsultor der Kongregation für den Klerus wirkte, auch den Lehrstuhl für Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte inne. 

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Das Kölner Domkapitel besteht regulär aus insgesamt 16 Personen: aus Dompropst, Domdechant, zehn residierenden Domkapitularen und vier nichtresidierenden Domkapitularen. Die residierenden Domkapitulare, so heißt es vom Bistum, sorgen für „die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, den Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens“, und nehmen „Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr.“ Das gesamte Domkapitel hat die Aufgabe, die Wahlliste für die Wahl des Erzbischofs zu erstellen, und schließlich den Erzbischof aus einer vom Papst bestimmten Dreierauswahl zu wählen. DT/jra

 

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