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Andreas Faulhaber: Märtyrer für die Beichte

Vor 265 Jahren ließ Preußenkönig Friedrich II. den „Verteidiger des Beichtstuhls“, Kaplan Andreas Faulhaber, hinrichten. 
Friedrich II. und Andreas Faulhaber
Foto: public domain | Friedrich II. ordnete persönlich Faulhabers Hinrichtung an. - Andreas Faulhaber (1713-1757) starb für seinen Glauben.

Preußenfreunde dürften dies nicht gerne hören: Doch es gibt durchaus einige Schandflecken, die auf der Weste des Preußenkönigs Friedrich II. (1712-1786), auch „der Große“ genannt, prangen. Denn der selbsternannte Aufklärungskönig und Fürsprecher der Tolerierung aller Religionen inklusive des Katholizismus ließ trotz einer grundsätzlich fortschrittlich gesinnten Regierungszeit vielen seiner oftmals hehren Ideen und Worte mitunter in Form von Kriegen und Machtspielen jeglicher Couleur Taten folgen, die in keinerlei Weise mit seiner aufgeklärten Rhetorik in Einklang zu bringen waren.

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Hinrichtung eine Priesters

Ein aus katholischer Sicht besonders großer Makel – über den sich so gut wie alle zeitgenössischen Biografen des Preußenkönigs wie Theodor Schieder, Johannes Kunisch oder auch der britische Historiker Tim Blanning übrigens explizit ausschweigen – ist die am 30. Dezember 1757 auf persönlichen Befehl Friedrichs erfolgte Hinrichtung des schlesischen Kaplans Andreas Faulhaber. Dieser hatte aus Friedrichs Sicht sein Leben verwirkt, weil er sich weigerte, dem Monarchen gegenüber das Beichtgeheimnis zu brechen. Es dürfte nicht zu hoch gegriffen sein, Friedrich II. aufgrund dieses „Justizmordes“ (Michael Hirschfeld) mit antikatholischen Tyrannen wie Heinrich VIII. zu vergleichen, und dabei Andreas Faulhaber als einen neuzeitlichen Johannes Nepomuk zu betrachten.

Andreas Faulhaber wurde als Sohn des Hufschmieds und Großuhrenmachers An-dreas Faulhaber in der böhmischen Grafschaft Glatz geboren. Schon in jungen Jahren half er dem Vater in dessen Werkstatt, wollte aber – wie sein älterer Bruder Augustin – Theologie studieren, und besuchte deshalb das Gymnasium des Glatzer Jesuitenkollegs. Weil der Vater ein zweites Theologiestudium nicht finanzieren konnte, und, so Kirchenhistoriker Rudolf Grulich, weil der Bischof, da es keinen Priestermangel gab, „nicht den ,titulum mensae‘, die finanzielle Versorgung des Priesters“, aufbringen wollte, sah sich Faulhaber gezwungen, 14 Jahre als Hauslehrer zu arbeiten.

Studium in Prag

Nach dem Erhalt eines Tischtitels absolvierte er schließlich in kürzester Zeit das Theologiestudium in Prag. Im September 1750 wurde er für das Erzbistum Prag, zu dem die Grafschaft Glatz gehörte, zum Priester geweiht. Seine Primiz feierte er in der Glatzer Pfarrkirche am Michaelistag 1750. Nach Kaplansstellen in Landeck, an der Peter- und Paul-Kirche in Reinerz und Königshain kam er schließlich als Kaplan an die Glatzer Pfarrkirche.

Im Ersten Schlesischen Krieg (1740-1742) war Glatz, das bis dahin unmittelbar zu Böhmen gehörte, von Preußen erobert worden.  Zum Zeitpunkt der Primiz Faulhabers gehörte die Grafschaft also bereits seit acht Jahren zum Königreich der Hohenzollern. Unter dem preußischen Statthalter begannen schwere Zeiten für den katholischen Klerus: So wurden während des Siebenjährigen Krieges (1756-1763) die Glatzer Jesuiten vertrieben sowie der Breslauer Fürstbischof dazu gezwungen, in einem Hirtenbrief den Priestern den Fahneneid ans Herz zu legen und alle beichtenden Soldaten vor dem Desertieren zu warnen.

„Eine Pfarrkirche wurde sogar während der Mitternachtsmesse an Weihnachten umstellt, nach dem Gottesdienst wurden alle Männer ins Militär gepresst“, berichtet Kirchenhistoriker Grulich. So wurden laut Grulich viele dieser „Neu-Preußen“ zu Deserteuren, besonders nach der Niederlage der Preußen in der Schlacht bei Kolin 1757.

Märtyrer des Beichtgeheimnisses

Die Militärbehörde unterstellte den Geistlichen, die Fahnenflucht unter den preußischen Soldaten zu fördern. Deswegen erließ Friedrich II. ein Edikt, dass jeder – egal ob geistlichen oder weltlichen Standes –, der einen Soldaten zur Fahnenflucht verleitete, „ohne weitläufigen Prozess, ohne Gnade und ohne Zulassung eines Geistlichen neben dem Deserteur aufgehenket“ werde.

In dieser Zeit übernahm Andreas Faulhaber die seelsorgliche Betreuung der katholischen Soldaten auf der Glatzer Festung, denen er natürlich auch die Beichte abnahm. Ein aufgegriffener Deserteur sagte später aus, er hätte den Kaplan in der Beichte befragt, ob er desertieren dürfe, worauf dieser ihm geantwortet hätte: „Es wäre wohl eine schwere Sache, doch hätte es weiter nicht viel auf sich.“ Faulhaber wurde im September 1757 in Haft genommen, obwohl der Deserteur bei nachfolgenden Verhören seine erste Aussage mehrfach zurückgenommen hatte.

Trotz seiner erwiesenen Unschuld wurde Kaplan Faulhaber auf Befehl des Königs Friedrich II. am 30. Dezember 1757 gehängt. Noch vor dem Galgen wurde er, wie sein Bruder später berichtete, dazu aufgefordert, zu sagen, was der Deserteur gebeichtet habe, oder den Galgen zu wählen; Faulhaber soll den Finger auf den Mund gelegt haben und auf den Galgen zugeschritten sein. Zur höheren Ehre Gottes und seiner ihm anbefohlenen geistlichen Schützlinge akzeptierte Faulhaber den eigenen Tod: Für die Bewohner der Grafschaft Glatz war Andreas Faulhaber damit ein Märtyrer des Beichtgeheimnisses.

Unverwest

Den Preußen lag mit der Hinrichtung Faulhabers daran, ein weithin sichtbares Exempel zu statuieren: Den Leichnam des Kaplans ließen die Preußen zwei Jahre und sieben Monate öffentlich am Galgen hängen. Als im Sommer 1760 die Österreicher die Stadt vorübergehend zurückeroberten, nahmen sie schließlich den Toten vom Galgen und der Feldprediger des Regiments, der Jesuitenpater Leixner, setzte ihn feierlich und unter großer Anteilnahme der Bevölkerung in der Gruft der Glatzer Stadtpfarrkirche bei.

Laut übereinstimmender Augenzeugenberichte soll sein Leib bei der Abnahme noch überraschend gut erhalten gewesen sein. Und Jahrhunderte später, am 20. August 1929, ließ der damalige Glatzer Stadtpfarrer, Franz Monse, die Gruft öffnen und nach den Reliquien Faulhabers suchen. Von seinen sterblichen Überresten fand man den Kopf mit gut erhaltenem Gebiss, die Gebeine und ein weißes Messgewand mit Manipel. Da im Zweiten Weltkrieg wertvolle Kunstgegenstände in der Gruft eingelagert werden sollten, bettete man Faulhabers Leichnam am 17. August 1942 um. In einem dabei gefertigten Protokoll wurde festgehalten, dass beim Hineinleuchten in den Schädel mit einer Taschenlampe – nach fast 200 Jahren – am Gaumen ein noch 4 Zentimeter langes Stück Zunge vorhanden war.

Zur Ehre der Altäre

Bereits im Jahr 1930 wurden Vorbereitungen für Faulhabers Seligsprechung getroffen. Die hierzu gesammelten Akten kamen ins Pfarrarchiv Glatz. Bedingt durch den Zweiten Weltkrieg und die folgende Vertreibung der Deutschen wurde der Seligsprechungsprozess nicht mehr fortgesetzt. Doch sowohl in einem geeinten Europa als auch in einem Deutschland, das bekanntermaßen seit 1918 nicht mehr von den Hohenzollern beherrscht wird, sollte es möglich sein, dass Polen und Deutsche sich gemeinsam darum bemühen, dass „ihr“ Märtyrer des Beichtgeheimnisses, Kaplan Andreas Faulhaber, endlich von der Weltkirche zur Ehre der Altäre erhoben wird. Die 265. Wiederkehr des Martyriums Faulhabers bietet hierfür eine gute Gelegenheit.

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Stefan Ahrens Friedrich II. Fürstbischöfe Primiz

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