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Alfred Rottler ist Eichstätter Diözesanadministrator

Nach dem Rücktritt von Bischof Gregor Maria Hanke hat das Domkapitel in Eichstätt Dompropst Alfred Rottler zum Diözesanadministrator ernannt. Wie es nun weitergeht.
Eichstätter Dom
Foto: IMAGO/imageBROKER/Helmut Meyer zur Cap (www.imago-images.de) | Seinem Nachfolger hinterlässt der emeritierte Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke nicht zuletzt einen frisch renovierten Dom.

Das Bistum Eichstätt hat eine neue interimistische Leitung: Alfred Rottler ist nach dem Rücktritt des Eichstätter Bischofs Gregor Maria Hanke am Pfingstsonntag vom Domkapitel zum neuen Diözesanadministrator ernannt worden. Dieser verwaltet die Diözese bis zum Antritt eines neuen Bischofs. Wie das Bistum Eichstätt mitteilt, wird Rottler zudem von Domkapitular Michael Alberter unterstützt, den er in einer seiner ersten Amtshandlungen zu seinem ständigen Vertreter ernannt hat. Damit behält Alberter, bisher Generalvikar, in etwa seine Funktion unter Bischof Hanke. Gemäß Kirchenrecht erlischt mit eintretender Sedisvakanz zunächst auch die Amtsvollmacht des Generalvikars. 

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Der 68-jährige Rottler war bisher Dompropst in Eichstätt, einer Diözese, die keine Weihbischöfe hat. 1983 wurde Rottler zum Priester geweiht. Er leitete verschiedene Pfarreien im Bistum, wechselte 2009 in das bischöfliche Ordinariat und wurde 2010 von Hanke zum Domkapitular ernannt. Schwerpunkte seiner Arbeit sind nach Angaben der Diözese „Seelsorge, Liturgie und die damit verbundene Weiterentwicklung des christlich-katholischen Profils der Caritas“, der er seit 2019 als Präsident des Diözesanverbands vorsteht. 

Der Diözesanadministrator hat im Wesentlichen die gleichen Befugnisse wie ein Diözesanbischof und sorgt für die Aufrechterhaltung der kirchlichen Leitung, unterliegt aber dem sogenannten Veränderungsverbot, darf also keine grundlegenden strukturellen oder pastoralen Veränderungen vornehmen. Zum Beispiel darf er keine neuen Domkapitulare berufen oder Pfarrer ernennen. Die Wahl eines neuen Bischofs in Eichstätt unterliegt insofern erhöhtem Interesse, als Hanke einer der vier Bischöfe war, die sich nicht an der Fortsetzung des Synodalen Weges im Rahmen des Synodalen Ausschusses beteiligten. Die Ernennung eines neuen Bischofs erfolgt gemäß des bayerischen Konkordats durch den Papst, der aus einer Kandidatenliste des Eichstätter Domkapitels, aber auch der von Listen anderer bayerischer Bistümer auswählt. Wann es soweit sein wird, ist noch unklar. (DT/jra)

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