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Ablösung der Staatsleistungen ist ein komplexer Vorgang

Der Bund hat einen Auftrag.  Schon die Weimarer Reichsverfassung sah das Ende der Staatsleistungen vor. Das konkrete Verfahren zu erarbeiten, ist kompliziert.
Kirche und Geld Symbolbild
Foto: via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche wird sehr kompliziert werden.

Der Auftrag aus der Weimarer Reichsverfassung ist über hundert Jahre alt. Die Staatsleistungen der Länder an katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen sollen abgelöst werden. Der Bund plant nun eine Grundsätzegesetzgebung, wie es die Verfassung vorschreibt. Die Länder werden am Ende in der einen oder anderen Form bezahlen müssen. Die Sachlage ist kompliziert. Die "Tagespost" beleuchtet die verschiedenen Aspekte dieses Auftrages. Im kommenden Thema der Woche kommen mit dem Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Ansgar Hense, und mit dem Leiter des katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Antonius Hamers, zwei ausgewiesene Fachleute zu Wort. 

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Gutes Einvernehmen zwischen Staat und Kirche

Der Leiter des katholischen Büros, Antonius Hamers, der auch residierender Domkapitular in Münster ist, betont im Interview das gute Verhältnis der nordrhein-westfälischen Diözesen zur Landesregierung über die vergangenen Jahre. Insofern zeigt sich der Priester zuversichtlich, dass auf Basis des zu erwartenden Bundesgesetzes eine einvernehmliche Lösung zwischen Land und Diözesen gefunden werden wird. Verständnis äußerte Hamers bezüglich der gegenwärtigen Zurückhaltung der Länder, die aus Sicht der jeweiligen Landesregierungen vom Bund nicht rechtzeitig ins Verfahren geholt worden seien. Grundsätzlich sei jedoch auf beiden Seiten Gesprächsbereitschaft vorhanden. 

Der Staatskirchenrechtler Ansgar Hense erläutert im Gespräch mit der "Tagespost" die Komplexität der Materie. Man könne derzeit nicht vorhersagen, wie lange sich der Prozess der Ablösung hinziehen werde. Die Tatsache, dass der Verfassungsauftrag schon über hundert Jahre bestehe, sei ihm zufolge ein Hinweis, wie kompliziert eine solche Ablösung sei. Der Jurist legt ferner dar, welche Aspekte bei einer Grundsätzegesetzgebung zu beachten sind. Es dürfe, so Hense, nicht zu viel geregelt werden, um Ländern und Bistümern Spielraum zu geben. Andererseits müsse eine gewisse Einheitlichkeit hergestellt werden.  Den Bund nennt Hense im Verfahren der Ablösung den "ehrlichen Makler". Auch unterschiedliche Varianten der Ablösung werden im Gespräch thematisiert. DT/pwi

Lesen Sie im Thema der Woche in der kommenden Ausgabe der Tagespost zwei informative Interviews rund um die Ablösung der Staatsleistungen.

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