Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Trier

Bistum Trier schafft rechtliche Basis für „Pfarreien der Zukunft“

Die ersten 15 Großpfarreien sollen zum 01. Januar 2020 an den Start gehen, 20 weitere im Jahr darauf folgen. Unklar bleibt, wie groß die Zustimmung unter den Katholiken im Bistum ist.
Vollversammlung der Synode im Bistum Trier
Foto: Harald Tittel (dpa) | Die Synodalen bei der letzten Vollversammlung der Bistumssynode in Trier. Die derzeit 887 kleinen Pfarreien im Bistum, die bereits 172 Gemeinschaften bilden, werden künftig zu 35 Großpfarreien zusammengeschlossen.

Das Bistum Trier hat die rechtliche Grundlage für die Neuordnung seiner Pfarreien geschaffen. Am Dienstag verabschiedete der Trierer Bischof Stephan Ackermann das entsprechende kirchenrechtliche Gesetz. Damit sollen die Ergebnisse der Diözesansynode umgesetzt werden, die von 2013 bis 2016 über die zukünftige Pfarreienstruktur und die Vorgehensweise zur Neuordnung der Pfarreienlandschaft beraten hatte.

Neue seelsorgliche Konzepte Wirklichkeit werden lassen

„Mit dem Gesetz haben wir die Grundlage für die territoriale und organisatorische Neugliederung und -gestaltung der Pfarreien im Bistum Trier geschaffen“, erklärte Bischof Ackermann. Jetzt gelte es, auch die neuen seelsorglichen Konzepte Wirklichkeit werden zu lassen. Gleichzeitig wolle man aus dem großen Engagement von Ehren- und Hauptamtlichen aus den letzten Jahrzehnten schöpfen und so „neue Orte von Kirche entdecken“.

Lesen Sie auch:

Die derzeit 887 kleinen Pfarreien im Bistum, die bereits 172 Gemeinschaften bilden, werden künftig zu 35 Großpfarreien zusammengeschlossen. Zunächst sollen zum 01. Januar 2020 15 solcher „Pfarreien der Zukunft“ an den Start gehen. Wie der Trierer Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg mitteilte, habe man beschlossen, die übrigen 20 Großpfarreien zum 01. Januar 2021 zu errichten.

Früherem Start wird Vorzug gegeben

Damit wurde einem früheren Start der Vorzug gegeben. Zur Debatte hatte auch eine Errichtung im Jahr 2022 gestanden. Die Entscheidung sei in Abstimmung mit den Steuerungsgruppen in den entsprechenden Pfarreien sowie mit den Mitgliedern der diözesanen Gremien gefallen, erklärte Generalvikar Plettenberg. Eine klare Mehrheit habe sich für den früheren Termin ausgesprochen.

Während den Angaben des Bistums zufolge die Kultusministerien von Rheinland-Pfalz und dem Saarland dem Gesetz bereits zugestimmt haben, gibt es weiter Widerstand gegen die umfassende Reform der Pfarreienlandschaft. Die Initiative „Kirchengemeinde vor Ort“ hatte beispielsweise immer wieder vor möglichen negativen Folgen gewarnt. Die 500 Teilnehmer einer eigens von der Initiative beauftragten Umfrage offenbarten eine mehrheitlich kritische Einstellung zu der Reform und votierten für eine Aussetzung des Projekts.

DT/mlu

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Redaktion Bistum Trier Katholikinnen und Katholiken Kirchenrecht Pfarrei Stephan Ackermann Ulrich Graf

Weitere Artikel

Kirche