Nach einem 13 Jahre währenden Rechtsstreit bekräftigt Karlsruhe das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Geklagt hatte einst eine konfessionslose Sozialpädagogin.
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Kirchenaustritte bezeichnen den Prozess, bei dem eine Person ihre Mitgliedschaft in einer religiösen Gemeinschaft beendet, oft aus steuerlichen Gründen. In Deutschland betrifft dies häufig die katholische und evangelische Kirche.