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Woelki: Staat muss Menschenwürde weiterhin ausnahmslos schützen

Der Kölner Kardinal ruft die Abgeordneten auf, „ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen“.
Woelki zur Wahl der Bundesverwaltungsrichter
Foto: IMAGO/Kirchner-Media/Thomas Haesler (www.imago-images.de) | Wenn der Staat die Menschenwürde aushebelt , würden auch alle anderen Menschenrechte außer Kraft gesetzt. Damit würde sich der Rechtsstaat selbst aufgegeben haben, so Kardinal Woelki.

In einer heute veröffentlichten Stellungnahme appelliert der Kölner Kardinal Kardinal Rainer Maria  Woelki anlässlich der morgigen Wahl der Richter ans Bundesverwaltungsgericht an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, „ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen“. Er hoffe als „Christ und Bischof, vor allem aber auch als Staatsbürger“, dass der Staat dieses Recht „ausnahmslos weiterhin schützen und verteidigen wird“.

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Menschenwürde ist Grundrecht eines jeden Menschen

Diese Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibe, müsse „ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten“ — egal ob „jung oder alt, geboren oder ungeboren, behindert oder nicht behindert“. Es gehe „hier nämlich um ein Menschenrecht, sogar um das Grundrecht eines jeden Menschen“, schreibt Woelki weiter und weist darauf hin, dass, wenn dieses Grundrecht ausgehebelt würde, auch alle anderen Menschenrechte „außer Kraft träten“. Damit würde sich der Rechtsstaat selbst aufgegeben haben.

Jeder Mensch habe als „Ebenbild und Geschöpf Gottes eine unveräußerliche Würde“, so Woelki. Darum engagiere sich die Kirche unter anderem in der palliativen Begleitung und für Mütter in Notsituationen. Die Kirche würde sich „entschieden gegen jedweden Versuch“ wenden, „das Lebensrecht als Grundrecht eines jeden Menschen zu relativieren oder es gar aufzugeben“.  DT/dsc

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