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Werbeverbot für Abtreibungen: Bundestagsanhörung am 27. Juni

Der Bundestags-Rechtsausschuss hat beschlossen, am 27. Juni eine Anhörung zu einer möglichen Reform des Paragrafen 219a abzuhalten. Damit könnte das Thema noch vor der Sommerpause behandelt werden.
Demonstration gegen Paragraf 219a
Foto: Boris Roessler (dpa) | ARCHIV - 24.11.2017, Hessen, Gießen: Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen vor dem Amtsgericht die Abschaffung des Paragrafen 219a. Im Gericht muss sich eine Ärztin verantworten.

Der Bundestag wird sich am 27. Juni mit dem Werbeverbot für Abtreibungen beschäftigen. Der Bundestags-Rechtsausschuss beschloss am Dienstagmorgen, dass an diesem Tag eine Anhörung zu einer möglichen Reform des Paragrafen 219a stattfindet. Damit könne das Thema noch vor der Sommerpause behandelt werden, sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. Zugleich berichtete er von einer Zunahme von Strafanzeigen gegenüber Ärzten, die Abtreibungen anbieten und auf ihrer Homepage darauf hinweisen.

Weiter betonte Fechner, eine „Blockade der Reform“ helfe den betroffenen Frauen nicht weiter. Je schneller deshalb der von der Kanzlerin zugesagte Regierungsentwurf zur Beratung vorgelegt werde, umso besser.
Über das Werbeverbot wird seit Monaten diskutiert. Anlass war die Verurteilung einer Ärztin Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen auf ihrer Internetseite. Inzwischen gibt es Gesetzentwürfe von FDP, Grünen und Linken, um den Paragrafen 219a zu ändern oder zu streichen, weil sonst eine allgemeine Informationsfreiheit über Abtreibungen nicht gewährleistet sei. Das Bundesjustizministerium soll einen eigenen Vorschlag vorlegen. Viele SPD-Abgeordnete sind gegen ein Werbeverbot, die Union ist dafür.

Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Er soll verhindern, dass Abtreibungen als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert werden. Zusammen mit der Beratungspflicht ist er Teil des Kompromisses zur Abtreibung nach der Wiedervereinigung. Dieser wurde 1993 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

DT/KNA

 

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