Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung

Werbeverbot für Abtreibungen: Bundestagsanhörung am 27. Juni

Der Bundestags-Rechtsausschuss hat beschlossen, am 27. Juni eine Anhörung zu einer möglichen Reform des Paragrafen 219a abzuhalten. Damit könnte das Thema noch vor der Sommerpause behandelt werden.
Demonstration gegen Paragraf 219a
Foto: Boris Roessler (dpa) | ARCHIV - 24.11.2017, Hessen, Gießen: Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen vor dem Amtsgericht die Abschaffung des Paragrafen 219a. Im Gericht muss sich eine Ärztin verantworten.

Der Bundestag wird sich am 27. Juni mit dem Werbeverbot für Abtreibungen beschäftigen. Der Bundestags-Rechtsausschuss beschloss am Dienstagmorgen, dass an diesem Tag eine Anhörung zu einer möglichen Reform des Paragrafen 219a stattfindet. Damit könne das Thema noch vor der Sommerpause behandelt werden, sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. Zugleich berichtete er von einer Zunahme von Strafanzeigen gegenüber Ärzten, die Abtreibungen anbieten und auf ihrer Homepage darauf hinweisen.

Weiter betonte Fechner, eine „Blockade der Reform“ helfe den betroffenen Frauen nicht weiter. Je schneller deshalb der von der Kanzlerin zugesagte Regierungsentwurf zur Beratung vorgelegt werde, umso besser.
Über das Werbeverbot wird seit Monaten diskutiert. Anlass war die Verurteilung einer Ärztin Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen auf ihrer Internetseite. Inzwischen gibt es Gesetzentwürfe von FDP, Grünen und Linken, um den Paragrafen 219a zu ändern oder zu streichen, weil sonst eine allgemeine Informationsfreiheit über Abtreibungen nicht gewährleistet sei. Das Bundesjustizministerium soll einen eigenen Vorschlag vorlegen. Viele SPD-Abgeordnete sind gegen ein Werbeverbot, die Union ist dafür.

Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Er soll verhindern, dass Abtreibungen als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert werden. Zusammen mit der Beratungspflicht ist er Teil des Kompromisses zur Abtreibung nach der Wiedervereinigung. Dieser wurde 1993 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

DT/KNA

 

Themen & Autoren
Deutscher Bundestag FDP Johannes Fechner Schwangerschaftsabbruch

Weitere Artikel

Wir Katholiken sollten unseren Glauben auch nicht zu einer solchen machen. Stattdessen sollten wir Gott geben, was Gottes, dem Kaiser, was des Kaisers ist.
09.12.2025, 09 Uhr
Xaver Spörl
Die Ampelparteien und die Union wollen das Bundesverfassungsgericht vor dem Zugriff von „Populisten und Demokratiefeinden“ schützen. Von der AfD kommt massive Kritik.
01.08.2024, 19 Uhr
Heinrich Wullhorst
Bundesgesundheitsministerin sieht Versorgungslücken bei Abtreibung – CDU-Politikerin äußert sich auch zu „Social Freezing“ und der Zukunft des Paragrafen 218 StGB.
14.11.2025, 16 Uhr
Meldung

Kirche

Am Samstag kommen 10.000 Gott suchende Menschen: Gebetshausgründer Johannes Hartl freut sich auf die MEHR-Konferenz. Der „Tagespost“ erzählt er, wieso.
31.12.2025, 14 Uhr
Elisabeth Hüffer
Leo XIV. ruft zum gegenseitigen Austausch auf, um auch bei Missverständnissen den Weg zur Versöhnung zu ebnen. Wir veröffentlichen eine Reihe seiner deutlichsten Appelle.
31.12.2025, 14 Uhr
Redaktion
Vom Heiligen Jahr bis zum Synodalen Ausschuss, von vakanten Bischofssitzen zu eucharistischen Initiativen: Eine kleine kirchliche Jahresbilanz und Vorschau auf 2026.
31.12.2025, 10 Uhr
Regina Einig
Für Leo XIV. durchlebt die Welt eine Phase starker Konflikte, in der viele Mächte das schüren, was Franziskus als „Dritten Weltkrieg in Stücken“ bezeichnet hat.
30.12.2025, 14 Uhr
Redaktion