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Weil er die „Pille danach“ nicht verkaufen will: Apotheker gibt Approbation zurück

Versorgungssicherheit wichtiger als die Gewissensfreiheit des Apothekers? ADF International kritisiert ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.
Andreas Kersen
Foto: ADF International | Konsequent: Weil ihm sein Gewissen wichtiger ist, gibt der Berliner Apotheker Andreas Kersen seine Approbation zurück.

Der Berliner Apotheker Andreas Kersen hat die Apothekerkammer gebeten, seine 1984 erteilte Approbation als Apotheker zurückzunehmen, weil er sich gezwungen sieht, seinen Beruf nach einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aus Gewissengründen aufzugeben. Das berichtet der deutsche Dienst der Catholic News Agency (CNA).

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Das Gericht befand, die „Pille danach“ sei ein zugelassenes Arzneimittel, für das Pharmazeuten kein „Prüfrecht“ besäßen. Die individuelle Gewissensfreiheit sei dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, müsse seinen Beruf aufgeben.

Frühabtreibende Wirkung der „Pille danach“

Kersten hatte seine Apotheke bereits 2018 geschlossen, war aber weiterhin Mitglied der Apothekerkammer. „Es ist bedauernswert, dass Apothekern das Recht auf Gewissensfreiheit abgesprochen wird, wenn sie eine lebensachtende Haltung einnehmen. Die sogenannte ‚Pille danach‘ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, weil sie möglicherweise ein Menschenleben beenden könnte. Daher sehe ich mich gezwungen meine Approbation als Apotheker aufzugeben“, so Kersen.

Zum Hintergrund: Die rezeptfrei erhältliche „Pille danach“ wird als sogenanntes „Notfallverhütungsmittel“ eingestuft, dessen Hauptwirkung den Eisprung verhindert. Bei bereits erfolgtem Eisprung entfaltet es jedoch eine frühabtreibende Wirkung und hindert die befruchtete Eizelle daran, sich erfolgreich in die Gebärmutter einzunisten.

ADF beklagt „richterlichen Aktivismus“

Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung der Menschenrechtsorganisation „ADF International“, kritisierte das Urteil und sprach von „richterlichem Aktivismus“. Die Richter hatten den Apotheker zwar von den Vorwürfen, die die Apothekerkammer gegen Kersten erhoben habe, freigesprochen. Durch den Freispruch kann er jedoch die These des Gerichts, wonach die Erfüllung des Versorgungsauftrags höher zu bewerten sei als die individuelle Gewissensfreiheit, nun nicht anfechten. „Noch am Tag der mündlichen Urteilsverkündung gab das Gericht eine Pressemeldung heraus, die Apothekern die Gewissensfreiheit absprach, der Freispruch wurde nicht einmal erwähnt“, erklärte Böllmann. (DT/reh)

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