In Genf, wo der UN-Menschenrechtsrat derzeit in seiner 61. Sitzung tagt, hat sich ein Thema in den Vordergrund gedrängt, das in der Menschenrechtsdiplomatie sonst häufig nur am Rande behandelt wird: Christenverfolgung und antichristliche Diskriminierung. Im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Titel „Standing with Persecuted Christians – Defending the Faith and Christian Values“ kamen Diplomaten, Experten und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammen, um dieses Thema zu erörtern.
Von Anfang an wurde der Anspruch formuliert, die Verfolgung von Christen universell zu bekämpfen. Nazila Ghanea, UN-Sonderberichterstatterin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, betonte, dass Angriffe auf Christen Angriffe auf die Menschenrechte insgesamt seien, da religiöse Verfolgung in der Regel zu weiteren Rechtsverletzungen führe. Ihr Programm: Christen sollten nicht alleingelassen werden.
Verfolgung von Christen in vielen Teilen der Welt Realität
Diese Beobachtung basiert auf zwei Tatsachen. Erstens bleibt die Verfolgung von Christen in vielen Teilen der Welt eine Realität, die sich in Gewalt, Vertreibung und struktureller Entrechtung zeigt. Zweitens wächst in Europa das Bewusstsein dafür, dass Religionsfreiheit auch dort gefährdet sein kann, wo es keine offene Verfolgung gibt. Erzbischof Ettore Balestrero, Apostolischer Nuntius und Ständiger Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen in Genf, stellte genau diesen Zusammenhang her. Er sprach von einer globalen Dimension, die „hunderte Millionen“ Christen betreffe, und betonte die Pflicht der Regierungen, Religionsfreiheit als grundlegendes Recht zu schützen.
Balestrero ergänzte die weltweite Perspektive durch einen Blick auf Europa, gestützt auf Daten zur Hasskriminalität aus dem OSZE-Raum. Neben Angriffen auf Kirchen und christliche Symbole erwähnte er eine Form der Benachteiligung, die mit einer höflichen Oberfläche einhergehen könne und gerade deshalb schwerer zu erkennen sei. In diesem Zusammenhang besteht die Sorge, dass Christen schrittweise marginalisiert werden, wenn öffentliche und rechtliche Räume religiöse Rede zunehmend als Störung behandeln.
Schutz verfolgter Christen zur Stärkung der Religionsfreiheit
Die Diskussion vertiefte sich durch Beiträge aus der Zivilgesellschaft. Anja Tang, Geschäftsführerin von OIDAC Europe (Beobachtungsstelle für Intoleranz und Diskriminierung von Christen in Europa), wies auf die steigende Zahl antichristlicher Vorfälle hin, die ihre Organisation dokumentiert. Sie stellte einen Zusammenhang zwischen Gewalt, Vandalismus und juristischen Konflikten her, in denen Christen aufgrund öffentlicher Äußerungen oder religiöser Praxis strafrechtlich oder zivilrechtlich verfolgt werden.
Tang betonte zudem die Bedeutung elterlicher Rechte in der Bildungspolitik, Neutralitätsgesetze mit Auswirkungen auf religiöse Bezüge im schulischen Umfeld und Einschränkungen öffentlicher Glaubenspraxis. Márk Aurél Érszegi, Sonderberater für Religion und Diplomatie im ungarischen Außenministerium, stellte das Programm „Hungary Helps“ vor, das über direkte Kooperation mit Kirchen und lokalen religiösen Akteuren Hilfsprojekte in Krisenregionen unterstützen soll, etwa für Schulen, medizinische Einrichtungen und die Stabilisierung von Gemeinden, die durch Gewalt oder wirtschaftliche Auszehrung unter Druck geraten.
In dieselbe Richtung argumentierte die Botschafterin des Souveränen Malteserordens bei der UN in Genf, Marie-Thérèse Pictet-Althann, die die humanitäre Arbeit ihres Ordens in Regionen hervorhob, in denen christliche Minderheiten bedroht sind und zugleich die gesamte lokale Bevölkerung von Infrastruktur wie Krankenhäusern und Bildungseinrichtungen profitiert. Das heißt: Religionsfreiheit sei universelles Recht, wie Ungarns UN-Botschafterin Zsófia Havasi betonte. Der Schutz verfolgter Christen sei eine Stärkung des universellen Schutzes der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit.
Christenverfolgung erfordert politisches Handeln
Von Genf zieht sich eine politische Linie nach Brüssel. Das Europäische Parlament hat die EU-Kommission aufgefordert, einen Koordinator zum Schutz christlicher Gemeinschaften zu ernennen. Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) begrüßte den Beschluss und schlug vor, den Titel des künftigen Amts auf „antichristlichen Hass“ statt „Christianophobie“ zu beziehen. COMECE argumentiert, dass die EU bereits Koordinatoren für Antisemitismus und antimuslimischen Hass hat und das Fehlen eines Ansprechpartners für antichristliche Vorfälle, insbesondere Angriffe auf Gotteshäuser, eine Lücke darstellt.
Die Kommission erwartet zudem, dass Schutzmaßnahmen für Christen in die künftige EU-Agenda zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus integriert werden. Ein Koordinator kann zwar keine Gewalt verhindern oder nationale Strafrechts- und Polizeizuständigkeiten ersetzen. Er kann jedoch eine wichtige Rolle spielen, die in europäischen Debatten oft übersehen wird: die systematische Erfassung von Vorfällen, die öffentliche Sichtbarkeit von Problemen, den Austausch bewährter Praxis und die Benennung von Problemfeldern, die sonst in der politischen Tagesordnung untergehen würden. Christen in Europa, die sich zunehmend bedroht fühlen, zeigt dies, dass Religionsfreiheit als Menschenrecht konkreten Schutz braucht.
Somit zeigt sich: Die Christenverfolgung weltweit erfordert politisches Handeln. In Europa liegt der Fokus zunehmend darauf, wie weit religiöse Überzeugungen öffentlich geäußert werden können, wie der Staat mit Angriffen auf Kirchen umgeht und ob Gerichte und Behörden religiöse Praxis als Teil legitimer Pluralität anerkennen. Beide Ebenen drehen sich um denselben Kern: die Anerkennung der Menschenwürde und die konkrete Bereitschaft, Religionsfreiheit als Grundrecht wirksam zu schützen.
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