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Freispruch im Streit um „Konversionspraktiken“

„Es ist ein Sieg! Lob sei Jesus!“ Ein maltesisches Gericht dem Sänger Matthew Grech im Streit um ein Interview über christliche Bekehrung und Homosexualität Recht gegeben.
Malta, Valetta
Foto: imago stock&people (imago stock&people) | Vorreiter beim Verbot von Konversionstherapien: der Inselstaat Malta.

Ein Gericht in Malta hat den 36-jährigen Sänger Matthew Grech sowie Mario Camilleri und Rita Bonnici vom Vorwurf freigesprochen, für sogenannte Konversionspraktiken geworben zu haben. Wie das maltesische Nachrichtenportal „Malta Today“ berichtet, erklärte Richterin Monica Vella die drei Angeklagten am Mittwoch in allen Punkten für nicht schuldig. Hintergrund war ein Interview, das am 6. April 2022 auf der Plattform PM News ausgestrahlt, auf Facebook live übertragen und später online veröffentlicht wurde.

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In dem Gespräch erzählte Grech, er habe nach einer christlichen Bekehrung seinen früheren homosexuellen Lebensstil aufgegeben. Camilleri und Bonnici führten als Moderatoren durch die Sendung. Die Anklage stützte sich auf die Behauptung, mit dem Interview sei für in Malta verbotene Konversionspraktiken geworben worden. Laut „Fox News“ erstatteten im Mai 2022 der ehemalige EU-Gleichstellungsbeauftragte Silvan Agius sowie die Aktivisten Christian Attard und Cynthia Chircop von der Malta Gay Rights Movement Anzeige.

Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass weder eine strafbare Handlung noch ein entsprechender Vorsatz nachgewiesen werden konnten. Entscheidend war die rechtliche Auslegung des Begriffs „Werbung“. Eine genaue gesetzliche Definition sei, so „Malta Today“, erst im Jahr 2023 eingeführt worden – also nach der Ausstrahlung des Interviews. Eine rückwirkende Anwendung dieser Regelung zum Nachteil der Angeklagten sei mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar.

Zugleich stellte Richterin Vella fest, dass die Schilderung persönlicher Erfahrungen nicht automatisch als Werbung für verbotene Praktiken gelte. Sie verwies auf die in Malta garantierte Religionsfreiheit und das Recht, Überzeugungen öffentlich zu äußern. Das Interview sei mit Debatten über andere kontroverse Themen vergleichbar – und die Erörterung solcher Fragen an sich nicht strafbar.

Auch international sorgte der Fall für Aufmerksamkeit. Der US-Sender „Fox News“ ordnet das Verfahren in einen größeren Zusammenhang ein: Malta war 2016 das erste Land der Europäischen Union, das Praktiken zur Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gesetzlich verbot. Das in London ansässige Christian Legal Centre (CLC), das an der Verteidigung von Grech mitwirkte, bezeichnete das Verfahren als ersten internationalen Prozess wegen angeblicher Konversionstherapien.

Nach dem Freispruch meldete sich Grech auch selbst auf „Facebook“ zu Wort: „Es ist ein Sieg! Lob sei Jesus!“, schrieb er. Zugleich forderte er die maltesische Regierung und die EU-Kommission auf, das Gesetz zu „Konversionspraktiken“ aufzuheben. „Es ist einfach eine Waffe in den Händen böswilliger Aktivisten und muss abgeschafft werden.“ (DT/jg)

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