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Urteil zu kirchlichem Arbeitsrecht wird unterschiedlich bewertet

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrecht hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Die Kirchen sehen ihr Selbstbestimmungsrecht grundsätzlich bestätigt.
Pater Hans Langendörfer
Foto: dpa | Pater Hans Langendörfer: "Die Bischofskonferenz begrüßt insbesondere die Klarstellung des Gerichtshofs, dass den staatlichen Gerichten im Regelfall nicht zusteht, über das religiöse Ethos der Religionsgemeinschaft zu ...

Die katholische Bischofskonferenz erklärte am Dienstag in Bonn, der Gerichtshof habe entschieden, dass die Kirchen grundsätzlich weiterhin berechtigt seien, Mitarbeiter nach der Religionszugehörigkeit auszuwählen. Allerdings unterlägen die von den Kirchen aufzustellenden Anforderungen künftig einer intensiveren gerichtlichen Überprüfung, erklärte der Sekretär der Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer.

"Die Bischofskonferenz begrüßt insbesondere die Klarstellung des Gerichtshofs, dass den staatlichen Gerichten im Regelfall nicht zusteht, über das religiöse Ethos der Religionsgemeinschaft zu befinden", fügte er hinzu. "Die Kirche legt ihr Selbstverständnis fest, diese Festlegung kann nicht dem Staat oder einem staatlichen Gericht überlassen werden."

Auch der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hans Ulrich Anke, erklärte, der Gerichtshof habe die Autonomie des kirchlichen Arbeitsrechts grundsätzlich bestätigt. Zugleich bedauerte er, dass das Gericht die Gestaltungsfreiheit der Kirchen bei der Personalauswahl eingeschränkt habe. Es müsse Sache der Kirche bleiben, die auf die Religion bezogenen Anforderungen für die berufliche Mitarbeit aufzustellen, so der Kirchenamtspräsident.

Auch der Rechtsvorstand der Diakonie, Jörg Kruttschnitt, erklärte, der Gerichtshof habe bestätigt, dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht der wesentliche Faktor bei Abwägungsentscheidungen bleibe. Für die Arbeit der Diakonie sei eine evangelische Prägung wichtig. "Diese erwarten auch die Menschen von uns, die uns ihre Kinder, Eltern oder Kranken anvertrauen."

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) erklärte demgegenüber, die Kirchen könnten künftig von ihren Beschäftigten nicht mehr pauschal eine bestimmte Religionszugehörigkeit verlangen. Zugleich könnten Bewerber und auch Beschäftigte der Kirchen Diskriminierung jetzt gerichtlich überprüfen lassen, sagte ADS-Leiterin Christine Lüders. Sie rief die Kirchen auf, aus dem Urteil Konsequenzen zu ziehen. "Die Kirchen müssen ab jetzt für jedes einzelne Arbeitsverhältnis nachvollziehbar und gerichtsfest begründen können, warum eine bestimmte Religionszugehörigkeit dazu zwingend notwendig sein soll."

Die Grünen im Bundestag forderten den Gesetzgeber auf, jetzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu reformieren. Bislang könnten sich Andersgläubige, Homosexuelle und Wiederverheiratete nach deutschem Kirchenarbeitsrecht nicht auf die Antidiskriminierungs-Regelungen berufen und würden deshalb häufig diskriminiert. Das müsse sich ändern.

KNA / DT (jbj)

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