Der Mensch als Mann oder Frau, und die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau: Diese Grundsätze stehen nun in der ungarischen Verfassung. Das ungarische Parlament hat eine entsprechende Verfassungsnovelle am gestrigen Montag angenommen. Konkret lautet der entsprechende Abschnitt nun: „Ungarn schützt die Institution der Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf einer freiwilligen Entscheidung beruht, sowie die Familie als Grundlage für den Fortbestand der Nation. Die familiäre Beziehung basiert auf der Ehe und der Eltern-Kind-Beziehung. Der Mensch ist ein Mann oder eine Frau. Die Mutter ist eine Frau, der Vater ist ein Mann.“ 140 Abgeordnete stimmten für die Änderung, 21 dagegen. Die nötige Zweidrittelmehrheit hat die Regierung des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban damit erreicht.
Wie unter anderem die „Tagessschau“ berichtet, bietet die Verfassungsänderung auch einem bereits vor einem Monat verabschiedeten Gesetz eine Grundlage, das das Verbot von Pride-Paraden gestattet: Veranstalter wie Teilnehmer müssen demzufolge nun mit Geldstrafen von umgerechnet bis zu 500 Euro rechnen. Vor dem Parlament demonstrierten am Montag Anhänger der Oppositionsparteien; Kritiker der Regierung monieren Einschnitte in Rede- und Versammlungsfreiheit.
Die Regierung begründet die Änderungen auch mit dem Schutz der seelischen und moralischen Entwicklung von Kindern, die nun ihrerseits den Status eines Grundrechts hat: so habe das „Recht des Kindes auf eine angemessene körperliche, geistige und sittliche Entwicklung im Falle eines Grundrechtskonflikts Vorrang vor allen anderen Grundrechten mit Ausnahme des Rechts auf Leben“, erläutert auf Anfrage dieser Zeitung Bence Bauer, Direktor des Deutsch-Ungarischen Instituts für Europäische Zusammenarbeit. Mit dieser Grundlage ist die Einschränkung der Versammlungsfreiheit möglich. Zur Begründung des bereits angekündigten Verbots der „Budapest Pride“ werde die Verfassungsänderung nun somit ebenfalls herangezogen, so Bauer. Auch auf die Verhinderung von Geschlechtsumwandlungen bei Kindern zielt die Verfassung neuerdings ab. Wörtlich lautet die entsprechende Passage: „Ungarn schützt das Recht der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Identität und gewährleistet eine Erziehung im Einklang mit den Werten, die auf der verfassungsmäßigen Identität unseres Landes und seiner christlichen Kultur beruhen.“ (DT/jra)
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.