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Strategische Preisvergabe

Die Heinrich-Böll-Stiftung erachtet den Verstoß gegen das Werbeverbot für Abtreibung für preiswürdig – Grünen-Chefin Baerbock hält Laudatio. Von Stefan Rehder
Heinrich-Böll-Stiftung vergibt Anne-Klein-Preis
Foto: Heinrich-Böll-Stiftung | Die verurteilte Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel (rechts) wird zusammen mit den beiden Kasseler Frauenärztinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász mit dem mit 10 000 Euro dotierten Anne-Klein-Frauenpreis ...

In Berlin wird die Heinrich-Böll-Stiftung heute die wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§219a Strafgesetzbuch) in zwei Instanzen verurteilte Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel zusammen mit den beiden Kasseler Frauenärztinnen, Natascha Nicklaus und Nora Szász mit dem mit 10 000 Euro dotierten Anne-Klein-Frauenpreis auszeichnen. Nicklaus und Szász stehen in Kassel vor Gericht. Auch ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen zu haben. Die Laudatio wird die Bundesvorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, halten.

„Vorbild für junge Frauen“

Die drei Ärztinnen verteidigten beharrlich das Informationsrecht von Frauen, begründet die Heinrich-Böll-Stiftung die Preisvergabe. Der Paragraf 219a verletze „die Grundrechte auf Berufs- und Informationsfreiheit, das Patientinnenselbstbestimmungsrecht und das Gebot der Gleichberechtigung“, heißt es auf der Homepage der Heinrich-Böll-Stiftung. Mit der Preisvergabe würdige die Jury den Mut der Ärztinnen „nicht wie viel andere kleinbeizugeben, sondern eine alle Frauen betreffende Grundsatzfrage auszufechten, ungeachtet dessen, ob Frauen dieses Recht in Anspruch nehmen wollen oder nicht“. Die drei Ärztinnen zeigten „beispielhaft, wie durch Zivilcourage den systematischen Zermürbungstaktiken von recht begegnet werden kann.“ Hänel, Nicklaus und Szász seien „damit ein Vorbild für alle, besonders für junge Frauen.“

Der Anne-Klein-Preis wird seit 2012 jährlich verliehen. Er ist nach der ehemaligen Senatorin für Jugend, Frauen und Familie des Landes Berlin benannt. Die 1950 im Saarland geborene lesbische Rechtsanwältin war 2011 im Alter von 61 Jahren einem Krebsleiden erlegen. Wie die Heinrich-Böll-Stiftung mitteilt, habe die parteilose Klein die Auslobung des Preises selbst durch eine „großzügige Schenkung“ ermöglicht.

Engagement der Preisträger muss „strategische Relevanz“ besitzen

„Nominierungswürdig sind Frauen, die als Pionierinnen mutig und hartnäckig ihr Anliegen verfolgen, gesellschaftliche Veränderungen bewirken und sich so auch durch Zivilcourage und Widerstand auszeichnen“, heißt es in den Nominierungs- und Vergabekriterien. Und weiter: „Das politische Engagement der Kandidatinnen sollte strategische Relevanz besitzen. Der Preis wird an Frauen im In- und Ausland vergeben.“

DT

„Die Tagespost“ ist wird Preisverleihung vor Ort verfolgen. Eine ausführliche Reportage über die finden Sie in der Ausgabe vom 7. März. Die aktuelle Ausgabe der Zeitung erhalten Sie kostenlos hier.

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