Kommt Bewegung in den Fall Brosius-Gersdorf? Mit Dietmar Woidke hat sich nun zum ersten Mal ein hochrangiger SPD-Politiker dafür ausgesprochen, die Richterkandidatin für das Bundesverfassungsgericht fallen zu lassen. Der Deutschen Presse-Agentur dpa sagte der brandenburgische Ministerpräsident, der Ausweg aus der Situation könne „nur darin bestehen, dass alle Kandidaten zurückgezogen werden und dieses Verfahren durch die Fraktionen im Deutschen Bundestag völlig neu aufgesetzt wird.“
Der Vorschlag, alle drei Kandidaten, also auch Ann-Kathrin Kaufhold, die ebenfalls von der SPD vorgeschlagene Rechtsprofessorin, und Günter Spinner, den von der Union vorgeschlagenen Kandidaten, zurückzuziehen, erinnert an einen Vorstoß des CSU-Landesgruppenchefs Alexander Hoffmann. Der hatte vor rund einer Woche dafür plädiert, die Besetzung über ein neues Personalpaket zu lösen. „Ein solches Personalpaket kann aus komplett neuen Namen bestehen, muss aber nicht“, so Hoffmann damals. SPD und Grüne hatten bisher allerdings kein Entgegenkommen signalisiert.
Vor wenigen Tagen reichte es der SPD noch
Noch vor wenigen Tagen hatte die SPD auf Social-Media-Kanälen einen kurzen Text mit der Überschrift „Es reicht!“ verbreitet, in dem der Union vorgeworfen wurde, „rechte Narrative“ zu übernehmen. Man stehe „an der Seite von Menschen, die unsere demokratische Ordnung verteidigen“, so der Text. Als Beispiel aufgeführt waren auch Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Kathrin Kaufhold. Den Passus mit der Übernahme rechter Narrative entfernte die SPD allerdings rasch.
Die Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht war in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause im Bundestag abgesagt worden. In der Union hatte sich zu viel Widerstand vor allem gegen Frauke Brosius-Gersdorf aufgebaut. Die Rechtsprofessorin der Universität Potsdam war Teil einer Kommission der Ampelregierung gewesen, die eine Aufweichung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches empfohlen hatte. Demnach könne zumindest in den ersten zwölf Wochen Abtreibung komplett rechtmäßig gestellt werden. Auch in späteren Äußerungen hatte sich die Juristin für diese Position eingesetzt. Vorgeworfen wurde Brosius-Gersdorf auch eine Rechtsauffassung, nach der die Menschenwürde für Menschen vor der Geburt nicht gelten müsse. Unter anderem dafür war sie auch aus den Reihen der Kirche kritisiert worden. (DT/jra)
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