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Spanien will 16-Jährigen Abtreibung ohne Zustimmung der Eltern erlauben

Sexuelle Erziehung im Spanien von frühester Kindheit und erstmals sollen Menstruationsschmerzen eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit begründen. Leihmutterschaft bleibt verboten und soll strenger verfolgt werden.
Gleichstellungsministerin von Spanien
Foto: I.Infantes. Pool (EUROPA PRESS) | Irene Montero, Gleichstellungsministerin von Spanien, preist den Plan als „ein Gesetz, das die sexuellen und reproduktiven Rechte der Frauen garantiert“ an.

Die spanische Zentralregierung hat am Dienstag die Novellierung des „Gesetzes über sexuelle und reproduktive Gesundheit und freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung“ aus dem Jahre 2010 bewilligt. Laut dem offiziellen Twitter-Account der Regierung hat sie zum Ziel, „die Hindernisse zu beseitigen, die Frauen beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch noch immer im Wege stehen, und in anderen Bereichen noch nicht anerkannte Rechte auszuweiten“.

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Gleich an erster Stelle heißt es, „Frauen im Alter von 16 bis 18 Jahren sowie Frauen mit Behinderungen können einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch ohne die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten vornehmen lassen.“ Auch soll die „dreitägige Bedenkzeit“ entfallen. Darüber hinaus erkennt der Gesetzentwurf „spezielle Krankheitszeiten für schmerzhafte Perioden an“. Die „Pille danach“ werde in öffentlichen Einrichtungen kostenlos verteilt. Für die Gleichstellungsministerin Irene Montero aus der linksextremen Partei „Podemos“ handelt es sich um „ein Gesetz, das die sexuellen und reproduktiven Rechte der Frauen garantiert“. Sie begrüßt, dass die Regierungskoalition „einen entscheidenden Schritt“ unternommen habe, um „Stigmata und Tabus hinter sich zu lassen“.

Im Einzelnen besteht der Entwurf aus vier Hauptbereichen: reproduktive Gesundheit, sexuelle Gesundheit, Menstruationsgesundheit und die Anerkennung neuer Formen von Gewalt gegen Frauen.

Urlaub nach Abtreibung

Zur „reproduktiven Gesundheit“ gehört nicht nur die Herabsetzung des Alters für eine Abtreibung ohne elterliche Zustimmung auf 16 Jahre, sondern insbesondere auch die „Gewährleistung der Abtreibung in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen durch ein Register für Verweigerer aus Gewissensgründen“ – ein solches Register existiert bereits im Bereich der aktiven Sterbehilfe. Nach einem „freiwilligen Schwangerschaftsabbruch“ soll auch Urlaub gewährt werden. Außerdem soll für „männliche Verhütungsmethoden“ geworben werden, „damit es nicht nur die Aufgabe der Frau ist“. Das novellierte Gesetz soll die Sexualerziehung für alle Bildungsstufen „von frühester Kindheit an“ verpflichtend machen. 

Im Bereich der „Menstruationsgesundheit“ lobt die Gleichstellungsministerin den Entwurf: „Die Regel wird nicht länger ein Tabu sein. Wir sind das erste Land in Europa, das eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Menstruation regelt. Nie mehr mit Schmerzen zur Arbeit gehen, nie mehr eine Pille nehmen müssen, bevor man zur Arbeit geht“.

Leihmutterschaft verboten

Im novellierten Gesetz werde die Leihmutterschaft als eine Form der „Gewalt gegen Frauen“ festgeschrieben. Werbeagenturen, die eine Leihmutterschaft vermitteln, sollen strenger verfolgt werden, als bisher. Allerdings werden die Gerichte nicht – wie das Gleichstellungsministerium ursprünglich vorgeschlagen hatte – international die Menschen verfolgen, die Leihmütter im Ausland beauftragen. In dem Text werden weitere Arten von „Gewalt gegen Frauen“ genannt, etwa die „geburtshilfliche Gewalt“ (Gewalt während der Geburt) oder die gynäkologische Gewalt. Außerdem werden weitere Formen der reproduktiven Gewalt genannt, etwa die Zwangssterilisation von Frauen mit Behinderungen, Zwangsschwangerschaft sowie die Zwangsabtreibung.

Schnelle Verabschiedung geplant

Der Vorentwurf wird nach der Bewilligung in erster Lesung im Kabinett an die rechtlich verankerten beratenden Gremien weitergeleitet. Danach erfolgt eine zweite Lesung im Ministerrat, ehe der Text als Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht wird. Das Gleichstellungsministerium sucht eine Einigung mit dem sozialistischen Regierungsflügel, damit der Gesetzentwurf als dringende Verwaltungssache angesehen und so die Fristen halbiert werden: Das Gesetz soll so schnell wie möglich verabschiedet werden. DT/jga

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