Das Oberste Gericht des südamerikanischen Landes Venezuela hat die Kandidatur von María Corina Machado (56), der Kandidatin der größten Oppositionskoalition Venezuelas für die Präsidentschaftswahl 2024, untersagt. In einer Mitteilung erklärte das Gericht: „Die Bürgerin María Corina Machado Parisca ist gemäß dem Beschluss Nr. 01-00-000285 vom 16. September 2021 der Obersten Rechnungskontrollbehörde der Republik für einen Zeitraum von 15 Jahren von der Ausübung öffentlicher Ämter ausgeschlossen.“
Die genannte Ausschließung bezieht sich auf eine Maßnahme der venezolanischen Rechnungskontrollbehörde gegen Machado, weil sie angeblich die Zahlung von Lebensmittelgutscheinen nicht in ihre eidesstattliche Vermögenserklärung aufgenommen hat. Die Oppositionsführerin besteht darauf, dass die Ausschließung rechtswidrig ist. Als Reaktion darauf kommentierte sie auf dem sozialen Netzwerk „X“ die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs mit den Worten: „Das Regime hat beschlossen, das Barbados-Abkommen zu beenden. Was nicht beendet wird, ist unser Kampf für die Eroberung der Demokratie durch freie und faire Wahlen. Maduro und sein kriminelles System haben den für sie schlechtesten Weg gewählt: betrügerische Wahlen. Das wird nicht geschehen. Niemand soll daran zweifeln, hier geht es bis zum Ende.“
Wahlen angekündigt
Im Barbados-Abkommen hatte sich die Opposition in Venezuela mit Maduro darauf verständigt, in der zweiten Hälfte dieses Jahres eine Präsidentschaftswahl durchzuführen, was zur Lockerung der US-Sanktionen gegen das Land führte.
Die Richter untersagten außerdem, dass der Ersatzkandidat der Opposition, Henrique Capriles, zur Wahl antritt. Machado prangerte auch an, dass vier Mitglieder ihres Wahlkampfteams seit mehr als 24 Stunden vermisst werden und sie nicht wisse, was ihnen vorgeworfen werde, da sie keinen Zugang zu den Akten hätten. Der venezolanische Generalstaatsanwalt Tarek William Saab sagte, ohne Namen zu nennen, dass diejenigen verhaftet worden seien, die seiner Meinung nach an fünf Verschwörungen beteiligt waren.
Systematische Kampagne
Laut der gesamtamerikanischen Online-Plattform „Infobae“ haben die Verhaftungen die Oppositionspartei „Vente Venezuela“ in Alarmbereitschaft versetzt, die diese Aktionen als Verletzung der Menschenrechte und als Zeichen für die mangelnden Garantien für den bevorstehenden Wahlprozess bezeichneten. Der Anwalt von „Vente Venezuela“, Perkins Rocha, habe diese Verhaftungen als Teil einer „systematischen Kampagne“ bezeichnet, die darauf abziele, die Partei von den Wahlen auszuschließen, und die gegen das Barbados-Abkommen verstoße.
Das Außenministerium der Vereinigten Staaten reagierte am Samstag, den 27. Januar mit einer Stellungnahme: „Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Venezuelas vom 26. Januar, die Siegerin der demokratischen Vorwahlen der Opposition, Maria Corina Machado, auszuschließen, ist unvereinbar mit der Zusage der Vertreter von Nicolás Maduro, im Jahr 2024 offene venezolanische Präsidentschaftswahlen abzuhalten.“ Die Entscheidung stehe im Widerspruch „zu den von Maduro und seinen Bevollmächtigten im Rahmen der Vereinbarung über den Wahlfahrplan von Barbados eingegangenen Verpflichtungen, allen Parteien die Auswahl ihrer Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen zu ermöglichen.“
Sanktionen werden geprüft
Die Vereinigten Staaten hatten im Oktober die Sanktionen gegen die Regierung Maduro durch eine Vereinbarung über Wahlgarantien vorübergehend gelockert. Nun heißt es im Kommuniqué des US-Außenministeriums: „Angesichts dieser Entwicklung und der jüngsten politischen Angriffe auf demokratische Oppositionskandidaten und die Zivilgesellschaft überprüfen die Vereinigten Staaten derzeit ihre Sanktionspolitik gegenüber Venezuela.“ DT/jga
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