Kinderehen werden in Österreich ausnahmslos verboten, bei Verwandten-Ehen gilt künftig ein Verbot bis zum vierten Grad. Darauf hat sich die aus ÖVP, SPÖ und NEOS bestehende Bundesregierung in Wien geeinigt. Ab August sollen Ehen für Minderjährige, also vor dem 18. Geburtstag, vollständig untersagt sein. Die ebenfalls im islamischen Kulturkreis häufigen Ehen zwischen Cousin und Cousine werden mit der Neuregelung deutlich restriktiver geregelt.
Jede Eheschließung in Österreich müsse aus freiem Willen erfolgen
Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) sagte zur Begründung, jede Eheschließung in Österreich müsse aus freiem Willen erfolgen, und nicht, weil Familie oder Tradition dies verlangten. Zudem sei das Risiko genetischer Erkrankungen bei Verwandtenehen doppelt so hoch. Plakolm bezeichnete unfreiwillige Kinderehen als „kulturelle, geschlechtsbezogene Gewalt“. Sie will künftig auch gegen im Ausland geschlossene Kinderehen vorgehen, „um Kinder wirksam zu schützen“.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) meinte, junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren sollten sich auf ihre Schul- und Berufsausbildung konzentrieren „und nicht vorzeitig Verpflichtungen eingehen“, auch nicht im Fall von Teenagerschwangerschaften. Österreich setze mit der Neuregelung „einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem modernen Eherecht“, stärke die Rechte junger Menschen und gleiche seine Rechtslage an internationale Menschenrechtsstandards an. „Damit bekräftigen wir unsere klare Ablehnung von Zwangs- und Kinderehen“, so die Justizministerin. DT/sba
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