Das 2017 erlassene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist verfassungswidrig und muss bis 30. Juni nachgebessert werden, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Union kritisiert, dass die Bundesregierung der Vorgabe nicht konsequent genug nachgeht. Die Ampel nehme es offenbar hin, dass ab Juli in Deutschland Kinderehen wieder anerkannt werden könnten. „Das ist absolut verantwortungslos“, erläutert Andrea Lindholz.
Kinderehen
Verletzte Kinderrechte
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen muss bis Ende Juni repariert werden.