In Nordirland wurde erneut ein Rechtsbehelf gegen die Abtreibungsgesetze des Landes eingelegt. Demzufolge soll die derzeitige Gesetzeslage nicht vereinbar mit den Menschenrechten sein, da Abtreibungen auch dann nicht erlaubt sind, wenn bei einem Ungeborene eine tödliche Anomalie diagnostiziert wurde.
Abtreibung keine Entscheidung aus Mitgefühl
Lebensschützer argumentieren hingegen, dass Abtreibung keine Entscheidung aus Mitgefühl sei, selbst unter schwierigsten Umständen. „Wir können Frauen und ihren Kindern in Nordirland etwas so viel besseres anbieten, als die barbarische Gewalt, den Schmerz und den Kummer einer Abtreibung – und das werden wir auch tun“, äußerte sich Bernadette Smyth, Vorsitzende des nordirischen Lebensrechtsverbandes „Precious Life“.
Diejenigen, die den rechtlichen Schutz Ungeborener aufheben wollten, wollten Abtreibung als mitfühlende Antwort an Frauen darstellen, die mit einer niederschmetternden Diagnose für ihr ungeborenes Baby zu kämpfen haben. Die Klägerin, Sarah Ewart, war von der nordirischen Hauptstadt Belfast nach England gereist, um eine Abtreibung vorzunehmen. In der 20. Schwangerschaftswoche war bei ihrem Baby eine Anenkephalie festgestellt worden – eine schwere Fehlbildung des Kopfes. Die Lebenserwartung beträgt in der Regel nur wenige Stunden.
Oft leiden Frauen mental unter einer Abtreibung
Trotz solcher Fälle hält die Lebensrechtlerin Smyth es für falsch, Abtreibungen zu legalisieren. „Den Leuten wird suggeriert, dass Abtreibung die humane Antwort ist, wenn ein Kind kurze Zeit nach der Geburt nicht mehr Leben wird.“ Oft litten die Frauen jedoch mental darunter und zeigten Symptome wie Langzeit-Trauer, Reue und Angstzustände.
In Nordirland sind Abtreibungen nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, oder das Risiko besteht, dass deren psychische oder körperliche Gesundheit ernsthaft beeinträchtigt sein könnte. Bereits im Juni hatte der britische Supreme Court geurteilt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Abtreibung nicht mit den Menschenrechten in Einklang seien, da sie Abtreibungen auch in Fällen von Missbrauch, Inzest und Anomalien des Fötus nicht erlaubten. Die von der nordirischen Menschenrechtskommission vorgebrachte Klage wurde aus verfahrenstechnischen Gründen jedoch abgelehnt.
DT/mlu
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