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Neue Vorwürfe im Fall Noelia Castillo

Nach der Sterbehilfe für die 25-jährige Spanierin hat die „Christliche Juristenvereinigung“ wegen unzulässigen Interessenkonflikts gegen die betreuende Ärztin Anzeige erstattet.
Demonstranten in Barcelona
Foto: IMAGO/Lorena Sopêna (www.imago-images.de) | Demonstranten vor dem Krankenhaus, in dem Noelia Castillo die tödlichen Medikamente zum assistierten Suizid verabreicht wurden.

Im Fall Noelia Castillo Ramos hat die Christliche Juristenvereinigung „Abogados Cristianos“ nun auch Anzeige gegen jene Ärztin erstattet, die das Sterbehilfeverfahren der jungen Frau betreut hatte. Die Vorsitzende der Stiftung, Polonia Castellanos, spricht in einem auf „X“ veröffentlichten Video von einem „äußerst schwerwiegenden Fall“, der die Garantien des Systems grundsätzlich infrage stelle: „Die Ärztin, die für den ersten und den zweiten Antrag auf Sterbehilfe von Noelia verantwortlich war, ist Fachärztin für Intensivmedizin; sie hatte daher keinerlei Beziehung zur Patientin.“

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Besonders schwer wiegt für die Juristenvereinigung ein weiterer Punkt: Die Ärztin war demnach zugleich als Transplantationskoordinatorin tätig. Sie habe im Antrag eigenhändig festgehalten, dass Noelia ihre Organe und Gewebe spenden wolle. Die Organisation bewertet dies als besonders heikel, weil nicht über das Leben einer Person entscheiden dürfe, wer „ein direktes Interesse an der Entnahme ihrer Organe hat.“ Genau darin sieht die Stiftung einen möglichen Verstoß gegen die gebotene Trennung zwischen Sterbehilfeverfahren und etwaigem Organspendeprozess.

Hinzu kommt nach Darstellung der Organisation, dass das gesamte Verfahren in maßgeblicher Weise auf dem Bericht dieser Ärztin beruhte. Weder andere Ärzte noch die zuständigen Gremien hätten Noelia unmittelbar selbst untersucht; ihre Entscheidungen seien vielmehr auf Grundlage dieses einen Berichts getroffen worden. Für „Abogados Cristianos“ macht gerade dies die Ärztin zur Schlüsselfigur des gesamten Verfahrens. Wenn aber diese Schlüsselfigur selbst in einer doppelten Funktion gehandelt habe, dann werfe dies grundlegende Fragen nach der Rechtmäßigkeit und nach den Verfahrensgarantien auf.

Die Juristenvereinigung spricht deshalb ausdrücklich von einem Verfahren mit schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten. In ihrer Bewertung geht es nicht nur um einen möglichen Formfehler, sondern um die Grundfrage, ob die gesetzlichen Sicherungen des spanischen Sterbehilferechts in diesem Fall tatsächlich eingehalten worden sind. Wenn die Ärztin den Antrag formuliert, die Organspende anführt und zugleich als Transplantationskoordinatorin tätig ist, dann könne von einer unbefangenen Prüfung kaum mehr die Rede sein.

Diese Konstellation hätte das gesamte Verfahren mit Nichtigkeit behaften können. Hinzu komme, dass Noelia Castillo zwischenzeitlich selbst um eine Verschiebung der Sterbehilfe gebeten habe. Darin sieht die Vereinigung einen weiteren Hinweis auf mögliche Schwankungen ihres Willens und auf Defizite bei der Beurteilung ihrer Situation.

Mit der neuen Anzeige verlagert sich der Schwerpunkt des Falles erneut. Nachdem bereits andere Beteiligte juristisch in den Blick geraten waren, steht nun die Rolle der behandelnden Ärztin im Zentrum. „Abogados Cristianos“ will gerichtlich klären lassen, ob ihre Doppelfunktion und die zentrale Bedeutung ihres Berichts das gesamte Verfahren belastet haben könnten. (DT/jg)

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