Die ethische Weichenstellung ist dramatisch, doch die öffentliche Diskussion darüber merkwürdig leise: In England tritt ein neues Gesetz in Kraft, das eine Abtreibung bis kurz vor der Geburt straffrei stellt. Damit wird die ohnehin schon sehr liberale Regelung zum Schwangerschaftsabbruch in Großbritannien weiter ausgeweitet. Bislang ist eine Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal. Mit dem neuen Gesetz können Frauen einen Abbruch auch danach ohne rechtliche Sanktionen selbst in Gang setzen. Ärzte dürfen dabei aber nicht mitwirken.
Mitte März hat auch das House of Lords der Änderung mehrheitlich zugestimmt. Es geht um den Zusatz der Klausel 208 zum Gesetz „Crime and Policing Bill“ für England und Wales, die im vergangenen Jahr die Labour-Unterhausabgeordnete Tonia Antoniazzi eingebracht hat. Im Unterhaus dauerte die Debatte über die Entkriminalisierung der Abtreibung lediglich 46 Minuten. Ein Vorstoß im Oberhaus des konservativen Mitglieds Baronin Monckton, die den Gesetzentwurf noch abbiegen wollte, scheiterte mit 148 zu 185 Stimmen. Vor allem Labour-Politiker und Liberale Demokraten stimmten fast geschlossen für das Gesetz. Monckton bedauerte, dass Antoniazzis „radikales Gesetz“ im Unterhaus nach weniger als einer Stunde Debatte angenommen worden sei, „ohne die für ein Thema dieser Tragweite erforderliche gründliche Prüfung“. Die Entkriminalisierung stelle „einen extremen gesellschaftlichen Wandel dar, für den es weder öffentlichen Druck noch eine Nachfrage gibt und der tragische Folgen für Frauen haben könnte“.
Neue Erzbischöfin von Canterbury äußert sich ambivalent
Auch die neue Erzbischöfin von Canterbury, Sarah Mullally, wandte sich im Oberhaus gegen das Gesetz und betonte, die Kirche von England halte prinzipiell den Wert des Lebens hoch. Doch Mullally äußerte sich auch ambivalent: „Ich bin nicht der Meinung, dass Frauen, die im Zusammenhang mit ihrer eigenen Schwangerschaft handeln, strafrechtlich verfolgt werden sollten“, sagte sie – was genau dem neuen Gesetz entspricht. Sie wolle aber auch nicht, dass die Zahl der Spätabtreibungen zunehme, so Mullally.
Die katholischen Bischöfe von England und Wales haben vergeblich scharf gegen die Klausel 208 protestiert. „Dieser Schritt dürfte zu einer Zunahme von Spätabtreibungen führen, wodurch schwangere Frauen und ihre Babys einem Risiko ausgesetzt werden“, warnte John Sherrington, der Erzbischof von Liverpool. Viele Frauen könnten einem noch größeren Risiko von Nötigung und Druck ausgesetzt werden, eine Abtreibung durchzuführen.
Abgesehen von wenigen Stimmen und Artikeln in der Presse gab es öffentlich kaum eine Debatte und noch weniger einen breiten Aufschrei über einen ethischen Dammbruch. Die ehemalige christlich-konservative Tory-Abgeordnete und jetzige GB-News-Moderatorin Miriam Cates schrieb: „Ich kann immer noch nicht glauben, dass das Parlament Abtreibungen bis zum Zeitpunkt der Geburt legalisiert hat. Wir leben in einem Land, in dem es illegal ist, einen Fuchs zu jagen oder gar einen Trinkhalm aus Plastik zu verkaufen, aber legal, ein menschliches Baby zu töten.“ Das Land habe die Orientierung verloren, kritisierte Cates.
Großbritannien bei Abtreibungen an der Spitze
Befürworter des neuen Gesetzes verneinen, dass es Abtreibung bis zur Geburt legalisiere. Es gehe nur darum, dass gegen Frauen, die ihr Kind abtreiben, nicht länger strafrechtlich ermittelt werde, betonte Alison Wright, die Präsidentin des Berufsverbands der Gynäkologen und Geburtsärzte. Eine Gruppe von Kritikern aus Ober- und Unterhaus fragte in einem Brief an den Gesundheitsminister und die Justizministerin, was mit Ärzten passiere, die zu einem Notfall bei einer von der Mutter eingeleiteten Spätabtreibung gerufen werden. Sollten diese versuchen, das Kind zu retten? Im Gesetz gebe es nun Unklarheiten.
Schon jetzt liegt Großbritannien in Westeuropa an der Spitze, was Abtreibungen angeht. Im Jahr 2024 registrierte die offizielle Statistik rund 300.000 Schwangerschaftsabbrüche bei gut 600.000 Lebendgeburten. Das heißt, dass jede dritte Schwangerschaft mit Abbruch endete. Bis zur 24. Woche ist der Abbruch gemäß Abortion Act von 1967 legal. Während der Corona-Zeit erlaubte das Parlament, dass Frauen Abtreibungspillen nach einer kurzen Beratung per Video-Call bestellen und dann der Post zugeschickt bekommen. Dies wurde als Ausnahmeregelung gerechtfertigt. Anschließend hat das Parlament die „Pille per Post“ dauerhaft genehmigt. Auch zahlreiche Tory-Politiker stimmten dafür.
Die Autorin ist Journalistin und lebt in London.
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