Das Ringen um eine Regelung der Suizidbeihilfe geht in Österreich weiter. Der Verein „Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende“ (ÖGHL) ist mit der seit Anfang 2022 geltenden Regelung der Sterbehilfe durch das „Sterbeverfügungsgesetz“ unzufrieden und will eine weitere Gesetzesänderung. Der Wiener Rechtsanwalt des Vereins, Wolfram Proksch, will mit einem Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) erreichen, dass auch die bisher strafbare „Tötung auf Verlangen“ straffrei gestellt wird. Er argumentiert mit an multipler Sklerose erkrankten Menschen, die zwar entscheidungsfähig seien, aber das todbringende Mittel nicht mehr selbst einnehmen könnten.
Anwalt will Werbeverbot zu Fall bringen
Auch das Werbeverbot, dem die Sterbehilfe in Österreich unterliegt, will der Anwalt zu Fall bringen, weil er darin ein Kommunikations- und Informationsverbot sieht. Proksch, dessen Initiative bereits 2020 das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung zu Fall brachte, sieht keinen grundrechtlichen Unterschied darin, ob jemand ein letales Präparat selbst einnimmt oder krankheitsbedingt darin von Dritten unterstützt wird.
Proksch meint sogar, dass „die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe lebensverlängernd ist“, weil der Betroffene dann zu einem späteren Zeitpunkt mit Unterstützung Sterbehilfe in Anspruch nehmen könne, also „nicht gezwungen“ sei, einen frühen Suizid zu vollziehen, solange er dazu selbst in der Lage ist.
In Österreich wurden seit Einführung dieser Möglichkeit 198 Sterbeverfügungen errichtet; an 160 Personen wurde auch tatsächlich das tödliche Präparat ausgegeben. Laut Recherchen des ORF wurden 17 Präparate zurückgegeben, aber über den Verbleib von etwa 140 – immerhin tödlichen - Präparaten gebe es keine Klarheit. DT/sba