Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung 13. Monatsrente in der Schweiz

Mehr Geld für alle, Finanzierung egal

Einfach mal die Rente erhöhen? Warum das demokratische Dilemma hinter der Schweizer Entscheidung auch Deutschland gefährdet.
Ja und Nein Plakate zur Schweizer Rente
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | Eine Entscheidung der Älteren: die staatliche Rente (Alters- und Hinterlassenenversicherung, "AHV") wird erhöht.

Kann der Souverän irren? Aber sicher. Fast 60 Prozent der Schweizer, die gestern den Weg zu den Abstimmungsurnen gefunden haben, haben sich für die Einführung einer „13. Monatsrente“ entschieden. Was sich vermutlich auch viele Deutsche gut vorstellen könnten, wird daher in der Schweiz bald Realität: eine saftige Erhöhung der Bezüge aus der staatlichen Rente, die, wie in Deutschland auch, umlagefinanziert arbeitet. Gleichzeitig wurde eine Vorlage abgelehnt, die die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 66 Jahre vorsah.

Die Entscheidung muss bei nüchterner Betrachtung für Kopfschmerzen sorgen: Wie fast alle Industrieländer hat auch die Schweiz mit der Alterung der Gesellschaft zu kämpfen. Durch eine niedrige Geburtenrate und die höhere Lebenserwartung entwickelt sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern immer ungünstiger. Steigende Beitragssätze oder eine höhere Querfinanzierung aus der öffentlichen Hand sind die Folge. Damit die Kostensteigerungen etwa durch Produktivitätssteigerungen aufgefangen werden könnten, müssten diese schon exorbitant hoch sein – was keinesfalls zu erwarten ist.

Ist die direkte Demokratie ein Problem?

Die Entscheidung der Schweizer wirft daher ein Schlaglicht auf eines der größten Probleme, vor denen demokratische Staaten mit wenig Nachwuchs stehen: Was, wenn es mehr Rentner und andere Transferleistungsempfänger als gesellschaftliche Leistungsträger gibt? Werden erstere dann einfach per Mehrheitsentscheid dafür sorgen, dass letztere so lange ausgepresst werden, bis sie die Arbeit einstellen oder auswandern? Diese Gefahr ist alles andere als irreal, und dabei spielt es auch keine wesentliche Rolle, ob die Bevölkerung direktdemokratisch darüber entscheidet, oder ob in einer repräsentativen Demokratie entschieden wird, mehrheitlich unpopuläre Rentenreformen immer weiter hinauszuschieben. Immerhin sind, das nur nebenbei, die Beitragssätze zum Umlagerentensystem in der Schweiz etwa halb so hoch wie in Deutschland, auch die Bezuschussung aus dem Staatshaushalt ist geringer.

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Es wird spannend, zu sehen, wie die Schweizer zukünftig mit dem Dilemma umgehen. Und es wäre verfrüht, in der Entscheidung eine Abdankung der politischen Vernunft zu sehen. Noch 2016 hatten die Eidgenossen eine ganz ähnliche Initiative mehrheitlich abgelehnt. Politische Mehrheiten können sich auch wieder ändern. Manch einer sieht zwar in der Schweizer direkten Demokratie den perfekten Hebel, populistischen Forderungen wie der Rentenerhöhung (mehr Geld für alle, Finanzierung egal) besonders einfach zur Verwirklichung zu verhelfen. Bisher aber ist die Schweiz gut damit gefahren. Und eines ist dort klar: Führt die nun anstehende Änderung zu wirtschaftlichen Problemen und untragbaren Belastungen für die Jüngeren, dann ist zumindest kein „System“, sind nicht „die da oben“ schuld. Die Entscheidung ist unmittelbar einsichtig legitim. Dieser Vorteil gegenüber der manchmal undurchsichtigen Arbeitsweise der rein repräsentativen Demokratie ist die eine oder andere fragwürdige Entscheidung wert.

 

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Jakob Ranke Überalterung der Gesellschaft

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