Es ist ein Etappensieg für die Gebetswache „40 Tage für das Leben“: Mitte Dezember bestätigte das Verwaltungsgericht, dass die Verordnungen der Stadt Frankfurt am Main gegen die Lebensrechtler verfassungswidrig war.
Druck von Medien und Politik nachgegeben
2020 wurde es den friedlichen Betern untersagt, sich während der Öffnungszeiten in unmittelbarer Nähe der Beratungsstelle für Abtreibung Pro Familia aufzuhalten. Begründet wurde die Bannmeile damit, dass dadurch Frauen in Schwangerschaftkonflikten vor Belästigung geschützt werden. Dass die Ordnungsbehörde dem Druck von Medien und politischen Kreisen nachgab und die Verfügung gegen die Gebetswache beschloss, geht auf die „Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken“ des hessischen Innenministeriums aus dem Jahr 2019 zurück. Die Handreichung bezeichnet Tomislav Cunovic, der Anwalt der Lebensrechtler, als „eine Luftnummer“. Doch zuletzt setzte sich Artikel 8 des Grundgesetzes, das Recht auf Versammlungsfreiheit, gegen die Argumente der Frankfurter Behörde durch.
Trotz des Siegs nimmt Cunovic, der Anliegen von Lebensrechtlern öfters vor Gericht vertritt, wahr, dass die negative Stimmung gegen den Lebensschutz allgemein zunimmt. Durch die Pläne der neuen Koalition sollen „Lebensschützer kriminalisiert werden“, sagt der Anwalt. DT/esu
Wie das Klima für Lebensrechtler immer rauer wird - lesen Sie den ausführlichen Text in der kommenden Ausgabe der Tagespost.