Die sogenannte „Bannmeile“, die Lebensschützern von der Stadt Frankfurt am Main verhängt wurde, hat sich als rechtswidrig herausgestellt. Sie dürfen ab sofort wieder unmittelbar vor der Abtreibungsberatungsstelle von „Pro Familia“ Gebetsmahnwachen abhalten.
Lebensschützer mussten sich an entfernteren Ort zurückziehen
Im Frühjahr 2020 verfügte die Stadt Frankfurt, dass die Gebetswache „40 Tage für das Leben“ während der Öffnungszeiten der Beratungsstelle nicht direkt vor dem Gebäude abgehalten werden darf. Zum Schutz der Frauen, die „Pro Familia“ aufsuchen, mussten sich die Lebensschützer an einen entfernteren Ort zurückziehen. Die Bestimmung, dass eine „Schutzzone“ vor Gebäuden eingerichtet wird, um dort öffentliche Versammlungen zu verbieten, ist unter dem Namen „Bannmeile“ bekannt. Eine Bannmeile wurde in den USA schon öfters gegen Lebensschützer verhängt.
Anfang Dezember klagte der Verein „Euro Pro Life“, der sich für ungeborene Kinder und Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen engagiert, gegen diese Form der Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Das Gericht gab den Lebensschützern Recht. Die verordneten Einschränkungen der Stadt Frankfurt sind rechtswidrig, da sie gegen den Artikel 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit schützt, verstoßen. Somit darf „40 Tage für das Leben“ künftig wieder direkt vor dem „Pro Familia“ Gebäude beten, Lieder singen und Plakate in die Höhe halten. DT/esu
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