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EU-Bischofskommission Comece kritisiert Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“

Das Anliegen, mit EU-Steuergeldern Abtreibungen zu finanzieren, widerspreche nicht nur der katholischen Lehre, sondern auch dem EU-weiten Subsidiaritätsprinzip. Die Abstimmung soll heute stattfinden.
Demo von Abtreibungsbefürwortern in München
Foto: IMAGO/Michael Nguyen (www.imago-images.de) | Die Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ will mit Steuergeldern der EU-Bürger „sichere und zugängliche Abtreibungen“ für ungewollt schwangere Frauen finanzieren.

Das Europäische Parlament stimmt am Mittwoch über das Anliegen der Europäischen Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ ab, mit Steuergeldern der EU-Bürger „sichere und zugängliche Abtreibungen“ für ungewollt schwangere Frauen zu finanzieren, in deren Heimatländern vorgeburtliche Kindstötungen entweder verboten oder restriktiv gehandhabt werden.

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Kritik an der Initiative kommt kurz vor der Abstimmung von der katholischen EU-Bischofskommission Comece. Mit Verweis auf die Lehre der katholischen Kirche heißt es in einer am Dienstagabend veröffentlichten Stellungnahme, dass „das menschliche Leben vom Augenblick der Empfängnis an unbedingt zu achten und zu schützen“ sei. 

Alleinige Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten

Die rechtliche Regelung von Abtreibungen fällt gemäß den EU-Verträgen in die alleinige Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Bischöfe zeigen sich besorgt, dass das Anliegen von „My Voice, My Choice“ den Versuch darstelle, in einem „stark polarisierten Kontext“ aus ideologischen Gründen nationale Zuständigkeiten und das Subsidiaritätsprinzip zu umgehen. Ein finanzieller Unterstützungsmechanismus dürfe weder das Ziel noch die Wirkung haben, „die öffentliche Ordnung der Mitgliedstaaten zu untergraben, noch ganz allgemein die gesundheitspolitischen und ethischen Entscheidungen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten im Gesundheitswesen getroffen haben“.

Darüber hinaus sei man der Auffassung, „dass Frauen in vulnerablen Lebenssituationen andere Formen der Unterstützung benötigen als jene, die durch die vorliegende und ähnliche Initiativen zur Erleichterung des Schwangerschaftsabbruchs vorgeschlagen werden“. Daher äußert die EU-Bischofskommission „ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Gesamtziels“ der Initiative und ruft die Mitglieder des Europäischen Parlaments dazu auf, bei ihrer Stimmabgabe „Verantwortung zu übernehmen und die Auswirkungen dieser Initiative im gegenwärtigen Kontext zu berücksichtigen“.

Abtreibungen sind keine wesentliche Gesundheitsdienstleistung

Die Comece-Bischöfe unterstreichen zudem, dass der Sammelbegriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ Abtreibungen nicht als eine wesentliche Gesundheitsdienstleistung einschließen könne, die universell verfügbar gemacht werden sollte. „Ein medizinischer Eingriff von solcher Tragweite und mit derart weitreichenden ethischen Implikationen kann und darf nicht normalisiert werden.“ Andere rechtliche Rahmenbedingungen, die auf ethischen politischen Entscheidungen der Mitgliedstaaten beruhten, seien sowohl möglich als auch legitim. Die EU-Parlamentarier müssten daher eine „ungerechtfertigte Ausweitung bestehender EU-Gesundheitsprogramme“ verhindern. In der Abtreibungsdebatte bedürfe es nicht weiterer ideologischer Spaltung, sondern einer besonnenen Politik, „die Frauen wirklich schützt und unterstützt und zugleich das ungeborene menschliche Leben wahrt“.

Die von der Abtreibungslobby großzügig alimentierte Initiative „My Voice, My Choice“ war Anfang September von der EU-Kommission offiziell als „Europäische Bürgerinitiative“ akzeptiert worden, nachdem sie das erforderliche Quorum erreicht und mehr als 1,2 Millionen Unterschriften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gesammelt hatte.  DT/mlu

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