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Lebensrechtler kritisieren Grundsatzprogramm der Grünen

Für Lebensrechtler dürfte sich die Wahl der Partei auf absehbarer Zeit erledigt haben, so die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle. Und sie erklärt, dass sich die Grünen gleich von mehreren lobenswerten Haltungen verabschiedet hätten.
Bundesparteitag der Grünen
Foto: Kay Nietfeld (dpa) | Kritik übt die AlfA-Bundesvorsitzende auch an den neuen Beschlüssen hinsichtlich des Schutzes von menschlichem Leben an dessen Ende. Im Bild: die Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck.

Mit „großer Verwunderung und ziemlichem Befremden“ hat die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) auf das neue Grundsatzprogramm von Bündnis90/Die Grünen reagiert. Wenn es um die Würde geborener Menschen ging, hätten die Grünen und die ALfA zwar bislang eine Reihe von Positionen gemeinsam vertreten, etwa hinsichtlich der Verbote von Eingriffen in die menschliche Keimbahn, von Eizellenspende oder Leihmutterschaft. „Das ist nun vorbei“, schreibt die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, in einer Stellungnahme, die auf der Website der Organisation veröffentlicht wurde.

Widerstand von Lebensrechtlern herausgefordert

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Kritik übt die AlfA-Bundesvorsitzende auch an den neuen Beschlüssen hinsichtlich des Schutzes von menschlichem Leben an dessen Ende: Mit dem nun erfolgten Bekenntnis der Partei zu einem „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ hätten die Grünen eine weitere „lobenswerte Haltung“ zu Grabe getragen. 

Was das Lebensrecht ungeborener Kinder angeht, kommentiert Kaminski: „Wer wie die Grünen ,selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche‘ als ,Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung‘ begreift und sicherstellen will, dass diese von Ärzten vorgenommen werden, legt unweigerlich Hand an das Weigerungsrecht von Ärzten und Hebammen.“ Dies fordere den entschiedenen Widerstand von Lebensrechtlern heraus. 

Selbstbestimmungsrecht schon vor der Zeugung eines Kindes

An Dramatik kaum zu überbieten sei, dass die Grünen in ihrem neuen Grundsatzprogramm „Selbstbestimmung“ zwar zu einem zentralen Wert erklärten. „Wenn es aber auf diese ankommt, lassen sie die Selbstbestimmung von Frauen erst nach der Zeugung unschuldiger und wehrloser Kinder einsetzen, während die von Ärzten und Hebammen faktisch ignoriert wird.“

Stattdessen, so Kaminski, könnten Ärzte und Hebammen niemals zur Mitwirkung an einer vorgeburtlichen Kindstötung verpflichtet. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen existiere zudem schon vor der Zeugung eines Kindes. „Für Lebensrechtler dürfte sich die Wahl dieser Partei damit auf absehbarer Zeit erledigt haben“, so das Fazit der ALfA-Bundesvorsitzenden.  DT/mlu

Lesen Sie einen Leitartikel zum neuen Grundsatzprogramm der Grünen in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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