Der Kreuz-Erlass der bayerischen Staatsregierung ist nun offiziell: Laut dem am Dienstag in München veröffentlichten neuen Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nummer 8/2018) ist ab 1. Juni im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat "gut sichtbar" ein Kreuz anzubringen, und zwar "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns". Weitere Einzelheiten, etwa zur Ausgestaltung der Kreuze, finden sich in dem Dokument nicht.
Das bayerische Kabinett hatte auf Anregung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am 24. April das Aufhängen von Kreuzen im Eingangsbereich aller Dienstgebäude in Bayern beschlossen. Die Anordnung wird seither kontrovers diskutiert. Auch in den Kirchen gehen dazu die Meinungen auseinander. Vergangene Woche war bekanntgeworden, dass Söder mit Kritikern seines Kreuz-Erlasses ins Gespräch kommen will. Im Juni soll es dazu einen Runden Tisch zu Werten, Kultur und Identität geben, an dem Vertreter von Religionsgemeinschaften, Wissenschaft, Brauchtum und Kultur beteiligt sein sollen.
DT/KAP/KNA