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Kippen Richter Ungarns Verbot des assistierten Suizids?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verhandelte heute über Verbot der Suizidhilfe – Richter ziehen sich zur Beratung zurück.
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhandelt Klage gegen Verbot von Suizidhilfe
Foto: IMAGO/Sascha Steinach (www.imago-images.de) | Ungarns Verbot der Suizidhilfe verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, so der Vorwurf des ungarischen Staatsbürgers Dániel Karsai in seiner Klage.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute eine Klage gegen das Verbot von Suizidhilfe mündlich verhandelt. In dem Fall, den die Richter zu entscheiden haben, klagt der ungarische Staatsbürger Dániel Karsai gegen Ungarn. Ungarns Verbot der Suizidhilfe verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, so der Vorwurf. Nach Angaben des EGMR leidet der Kläger, Jahrgang 1977 und von Beruf Rechtsanwalt, in einem fortgeschrittenen Stadium an der neurodegenerativen Krankheit Amyotrophe Lateralsklerose (ALS). 

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Die unheilbare Krankheit ist charakterisiert durch den allmählichen Verlust der Motoneuronfunktion, die zu einer vollständigen Lähmung der Muskeln führt. Wie der EGMR weiter mitteilt, traten die Symptome bei dem Kläger erstmals im Juli 2021 auf. Inzwischen sei er nicht mehr in der Lage, ohne fremde Hilfe zu gehen und für sich selbst zu sorgen. Er behaupte, dass er in einem Jahr vollständig gelähmt und nicht mehr in der Lage sein werde, zu kommunizieren. Er sei gewillt diese Phase der Krankheit durch eine Form der Sterbehilfe zu beenden oder jedenfalls zu verkürzen, bevor diese einen für ihn unerträglichen Zustand erreiche.

Gestern Anhörung der Sachverständigen

Angesichts der Umstände dieses Falls entschied die siebenköpfige Kammer unter dem Vorsitz der slowakischen Richterin Alena Poláčková der Beschwerde Priorität einzuräumen. Bereits gestern hörte die Kammer in einer nicht öffentlichen Anhörung verschiedene Sachverständige an. Im Anschluss an die heutige mündliche Anhörung der streitenden Parteien zogen sich die Richter zu Beratungen zurück. Experten rechnen mit einem baldigen Urteil des Kammergerichts.

In Ungarn stellt die Hilfe zur Selbsttötung eine Straftat dar. In dem Verfahren wurden als Streithelfer mehrere Organisationen zugelassen, darunter das „Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit“ mit Sitz in Straßburg, die Suizidhilfe-Organisation „Dignitas“, die Menschenrechtsorganisation „Alliance Defending Freedom International“ (ADF) und die britische Lebensrechtsorganisation „Care Not Killing Alliance“. 

Es gibt kein „Recht auf Sterben“

Nach Ansicht von ADF befindet sich Ungarns Verbot des assistierten Suizids im Einklang mit Artikel 2 (Recht auf Leben) der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Verpflichtung, das Leben jedes Menschen zu schützen. Diesen Schutz gelte es aufrechtzuerhalten. In ihrem Schriftsatz betonen die ADF-Anwälte auch die Bedeutung solcher Schutzbestimmungen: „Wenn solche Bestimmungen aus dem Gesetz entfernt werden, entsteht ein gefährliches Szenario: Schutzbedürftige Menschen geraten dann leicht unter Druck, ihr Leben zu beenden. Viele befürchten dann, (ungeachtet der objektiven Situation und der tatsächlichen Außensicht) eine Belastung für Angehörige, Pflegende oder einen Staat zu sein, dem die Mittel fehlen.“

Zwar erfordere die Erkrankung des Klägers „unser größtes Mitgefühl“. Zugleich dürfe jedoch der grundlegende Schutz der Menschenrechte nicht aufgegeben werden. Ungarn sei nach den europäischen und internationalen Menschenrechtsgesetzen verpflichtet, das menschliche Leben zu schützen. Das bedeutet auch, gerade besonders verletzliche Menschen vor sozialem Druck zu bewahren,“ erklärte der ADF-Anwalt Jean-Paul Van De Walle, bei der mündlichen Verhandlung. „Das Recht auf Leben ist unantastbar und die Basis für alle anderen Menschenrechten. Es gibt kein sogenanntes ,Recht auf Sterben‘.“

Nur eine winzige Minderheit von Ländern erlaubt den assistierten Suizid

Weltweit erlaube überdies nur eine winzige Minderheit von Ländern den assistierten Suizid. Und überall dort, wo er erlaubt sei, reichten die gesetzlichen „Sicherheitsvorkehrungen“ nicht aus, um Missbräuche zu verhindern. Besonders litten darunter schwache Mitglieder der Gesellschaft, darunter ältere Menschen, Behinderte und Menschen, die an psychischen Krankheiten oder Depressionen leiden. „Wir alle betrachten Selbstmord als eine Tragödie, die es zu verhindern gilt, und dieselbe Haltung muss auch für den assistierten Suizid gelten. Jemanden zu töten, kann niemals die Lösung sein“, so Van De Walle weiter.  DT/reh

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