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Bundesverwaltungsgericht kündigt Entscheidung zur Abgabe tödlicher Betäubungsmittel an

Richter ließen bei mündlicher Verhandlung keine Tendenz erkennen.
Sterbehilfe - Pentobarbital
Foto: imago stock&people via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Laut der dpa ließen die Bundesverwaltungsrichter bei der mündlichen Anhörung am Donnerstag keine Tendenz erkennen, in welche Richtung das Urteil zu dem in der Veterinärmedizin gebräuchlichen Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital gehen könne.

Der Dritte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat gestern die Klagen zweier sterbewilliger, schwerkranker Patienten auf Zugang zu einer tödlich wirkenden Dosis des in der Veterinärmedizin gebräuchlichen Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital verhandelt. Das berichtet das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“ unter Berufung auf die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa). Seine Entscheidung will das Bundesverwaltungsgericht jedoch erst am 7. November bekannt geben.

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