Der Dritte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat gestern die Klagen zweier sterbewilliger, schwerkranker Patienten auf Zugang zu einer tödlich wirkenden Dosis des in der Veterinärmedizin gebräuchlichen Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital verhandelt. Das berichtet das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“ unter Berufung auf die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa). Seine Entscheidung will das Bundesverwaltungsgericht jedoch erst am 7. November bekannt geben.
Suizidhilfe
Bundesverwaltungsgericht kündigt Entscheidung zur Abgabe tödlicher Betäubungsmittel an
Richter ließen bei mündlicher Verhandlung keine Tendenz erkennen.