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Kalifornisches Gericht: Evangelikales Seminar darf homosexuelle Doktoranden ausschließen

Zwei homosexuelle Studenten verklagten ein evangelikales Seminar im kalifornischen Pasadena wegen angeblicher Diskriminierung. Ein Berufungsgericht weist die Klage mit Verweis auf die Religionsfreiheit zurück.
Fuller Theological Seminary, Pasadena
Foto: Wikicommons | Die Doktoranden hatten das weltweit größte evangelikale theologische Seminar mit mehr als 4.000 Studenten aus mehr als 90 Ländern verklagt.

Ein Berufungsgericht aus Kalifornien („Ninth Circuit Court of Appeals“) hat einstimmig entschieden, dass das „Fuller Theological Seminary“ in Pasadena, Los Angeles County, nicht gegen das im Bundesgesetz „Title IX“ enthaltene Diskriminierungsverbot im Bildungswesen verstoßen hat, als es zwei Doktoranden vom Seminar verwies, weil sie „homosexuelle Formen expliziten sexuellen Verhaltens“ praktizierten.

Nicht an Antidiskriminierungsgesetz gebunden

Die Doktoranden hatten das weltweit größte evangelikale theologische Seminar mit mehr als 4.000 Studenten aus mehr als 90 Ländern verklagt–  mit der Begründung, dass es mit Bundesmitteln gefördert werde, und es daher an das Antidiskriminierungsgesetz gebunden sei. Das Fuller Seminar berief sich auf eine Verteidigung auf der Grundlage der sogenannten „religiöse Ausnahme“ gemäß 20 U.S.C. (Verfassung der Vereinigten Staaten) § 1681(a)(3). Darin heißt es, dass Titel IX „nicht für eine von einer religiösen Organisation kontrollierte Bildungseinrichtung gilt, wenn die Anwendung der Vorschrift nicht mit den religiösen Grundsätzen einer solchen Organisation vereinbar wäre.“

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Laut der Plattform „lawandcrime.com“ argumentierten die Kläger, die Ausnahmeregelung des Titels IX schreibe vor, dass eine förderfähige Schule oder Hochschule „von einer religiösen Organisation kontrolliert“ werden müsse, und dass das Seminar nicht konfessionell gebunden sei. Das Gericht, das sein Urteil bereits Mitte Dezember erließ, folgte der Argumentation indes nicht, und wies die Klage mit der Begründung ab, dass „Fuller“ berechtigt sei, die religiöse Befreiung geltend zu machen: „Aus den Unterlagen war leicht ersichtlich, dass sie [die Kläger] keine zusätzlichen Fakten vorbringen konnten, um die unterschiedliche Behandlung von gleichgeschlechtlichen und gegengeschlechtlichen Ehen seitens Fuller anzufechten, da Fullers Handlungen genau unter die religiöse Ausnahme des Titels IX fielen.“ 

Religiöse Gruppen vom Obersten Gerichtshof geschützt

In einer Stellungnahme gegenüber „lawandcrime.com“ führt Daniel Blomberg, „Senior Counsel“ bei der Anwaltskanzlei, die das Fuller Theological Seminar vertrat, aus: „Der Oberste Gerichtshof schützt seit langem das Recht religiöser Gruppen, selbst darüber zu entscheiden, wie sie die nächsten Führungspersönlichkeiten ihres Glaubens ausbilden wollen. Der Neunte Bundesberufungsgerichtshof erkannte sowohl dieses Recht als auch die wichtige Rolle des Seminars bei der Ausbildung christlicher Führungskräfte an – eine Rolle, die im Einklang mit dem Glaubensauftrag des Seminars gelehrt und nicht von der Regierung erzwungen werden sollte. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht den amerikanischen pluralistischen Wert der Religionsfreiheit für alle Glaubensrichtungen, der es Menschen und Gemeinschaften mit unterschiedlichem Hintergrund ermöglicht, ihre religiösen Aufgaben zu erfüllen, ohne ihre Überzeugungen zu kompromittieren.“

Der „National Catholic Register“, der auf das Gerichtsurteil ausführlich eingeht, sieht darin auch eine Bestätigung für katholische Bildungseinrichtungen, die nicht konfessionell sind: „Solange die strenge religiöse Ausnahmeregelung in Titel IX gilt, können religiöse Schulen und Colleges ihre Überzeugungen aufrechterhalten und die traditionelle Trennung zwischen männlichen und weiblichen Einrichtungen und Sportarten schützen. Die Ausnahmeregelung steht radikalen Angriffen auf die religiöse Bildung im Weg. (...) Der Sieg in diesem Fall ermächtigt katholische Erzieherinnen und Erzieher, sich entschlossen für die Verteidigung der Frauen und gegen die irrationalen Forderungen der Gender-Ideologie einzusetzen, die viele der Errungenschaften, die für Frauen unter Titel IX erzielt wurden, zunichte machen würden.“  DT/jg

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