Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Neuregelung von Abtreibung

Junge Union Hessen für Behalt des § 218 StGB

Der JU-Landesverband verweist auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und warnt vor einer Spaltung der Gesellschaft.
Anstecker,  mit nachempfunden Füßen eines wenige Wochen alten Fötus
Foto: IMAGO/Christoph Hardt (www.imago-images.de) | Die „Junge Union Hessen“ spricht sich für den Beibehalt der geltenden Regelung der Abtreibungsgesetzgebung aus.

Im Streit um die von Abtreibungsaktivisten geforderte rechtliche Neuregelung vorgeburtlicher Kindstötungen hat sich die „Junge Union Hessen“ für den Beibehalt der geltenden Regelung ausgesprochen. Nach Ansicht des hessischen Landesverbands der Jugendorganisation von CDU/CSU stellt die „bisherige Regelung, die eine Abtreibung bis zur 12. Woche p.c. aus der Strafbarkeit nach § 218 StGB ausnimmt, wenn innerhalb dieser Frist eine Konfliktberatung bei einer ausgewiesenen Stelle durchgeführt wurde und bis zur Abtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen vergangen ist, einen angemessenen Ausgleich zwischen der Schutzpflichten für das ungeborene Leben und den Grundrechten der Schwangeren dar“.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in allen seinen Abtreibungsentscheidungen „dem Lebensrecht des Embryos/des Fötus einen besonders hohen Stellenwert beigemessen“ und „die Notwendigkeit der Verankerung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch festgesetzt“. Diese Rechtsprechungslinie sei bis heute geltendes Recht, das weiterhin zu respektieren sei, erklärte der Landesverband jetzt in einer Pressemitteilung. Letztlich stelle die derzeitige Regelung eine Übereinkunft unterschiedlicher politischer Akteure dar, die die entgegenstehenden Grundrechtspositionen berücksichtigt.

Kompromiss, der nicht aufgekündigt werden sollte

„Ungeachtet der inhaltlichen Bewertung des § 218 StGB stellt dieser einen gesellschaftlichen Kompromiss dar, der nicht aufgekündigt werden sollte“, erklärte der Landesvorsitzende der Jungen Union Hessen, Leopold Born. Der hessische JU-Landesverband warne daher vor einer Spaltung der Gesellschaft und werbe dafür, „die gesellschaftliche Befriedungswirkung von § 218 StGB weiterhin zu respektieren und zu wahren“.

Weiter heißt es: Es gebe auch „keine Notwendigkeit für eine Fristverschiebung auf die 22. Woche“. „Die Bedenkzeit von 12 Wochen reicht aus, um eine solch wichtige Entscheidung zu treffen und die in § 218 StGB festgelegten Vorgaben zu erfüllen. Die derzeitige Ausnahmeregelung, dass eine Abtreibung auch nach der 12. Woche bei medizinischer Indikation straflos bleiben kann, erfasst in ausreichendem Maße die Fälle, in der eine längere Bedenkzeit nötig ist.“

Embryo kann bereits auf seine Umwelt reagieren

Ferner werde „die Frist einer straflosen Abtreibung bis zur 22. Woche den Grundrechten des Embryos/des Fötus nicht gerecht. Der Embryo/Fötus könne bereits „in einem sehr frühen Stadium Veränderungen in seiner Umwelt spüren und auf Reize reagieren. Etwa ab der 20. Woche kann er hören. Damit ist der ungeborene Embryo/der ungeborene Fötus zu diesem Zeitpunkt schon ein Individuum, dessen Entwicklung durch äußere Einflüsse geprägt ist. Auch körperlich ist der Fötus in der 22. Woche so weit entwickelt, dass dessen Bewegungen gespürt werden können; die Organe sind zu dieser Zeit weitestgehend entwickelt. Frühchen gelten ab diesem Zeitpunkt mit medizinischer Hilfe als überlebensfähig.“

„Eine rechtmäßige Abtreibung zu diesem Zeitpunkt ist mit unserem Rechtsverständnis nicht zu vereinbaren“, stellt Anna Bunting, Mitglied des Landesvorstandes des Jungen Union Hessen, klar und ergänzt: „Auch das BVerfG hat in seiner Rechtsprechung zum Schwangerschaftsabbruch festgesetzt, dass die Schutzpflicht für das ungeborene Leben im Laufe seiner Entwicklung immer stärker zunimmt. Zu dem geforderten Zeitpunkt überlagert diese im Regelfall die Grundrechte der Schwangeren.“ 

Unterschiedliche Studien würden zudem die „Präventions- und Sozialarbeit als entscheidenden Faktor für die Reduktion von Schwangerschaftsabbrüchen“ ausweisen. Die Junge Union Hessen setze sich „daher vor allem für die stärkere Aufklärung und Präventionsarbeit ein. Wir prüfen eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die Krankenkassen auch über die bisherigen Altersgrenzen hinaus. Zudem sollte das Thema Verhütung und sexuelle Verantwortung einen noch höheren Stellenwert im Sexualkundeunterricht in den Schulen einnehmen“, heißt es abschließend.  DT/reh

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