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Gericht verurteilt Berliner Ärztinnen wegen unzulässiger Werbung für Abtreibungen

Im bundesweit ersten Strafprozess nach der Neufassung des gesetzlichen Werbeverbots für Abtreibungen sind zwei Berliner Ärztinnen zu jeweils 2.000 Euro Strafe verurteilt worden.
Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer
Foto: Paul Zinken | Die Ärztinnen Bettina Gaber (l) und Dr. Verena Weyer vor dem Prozess.

Zwei Berliner Ärztinnen sind zu jeweils 2.000 Euro Strafe verurteilt worden. Außerdem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen, urteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Freitag. Es blieb damit unter dem Strafmaß von 7.500 Euro, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das Gericht führte zugunsten der Ärztinnen an, dass sie geständig und nicht vorbestraft seien. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Abtreibungen "in geschützter Atmosphäre"

Zur Begründung erklärte die Richterin Christine Mathiak, die Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer hätten einen Vermögensvorteil dadurch erzielt, dass sie auf der Internetseite ihrer Praxis angegeben hätten, dass ein "medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch" zu ihrem Leistungsspektrum gehöre. Bis vor kurzem hatten sie auch angeführt, dass dies "in geschützter Atmosphäre" erfolge.

Unzulässige Angaben

Dies sei auch nach der Neufassung des Paragrafen 219a zum Werbeverbot nicht zulässig, erklärte die Richterin. Die Ärztinnen hätten nur angeben dürfen, dass in der Praxis Abtreibungen möglich sind, nicht aber in welcher Form. Einen Vermögensvorteil hätten die Ärztinnen schon dadurch erzielt, dass die Abtreibungen durch die ärztliche Honorarordnung vergütet werden. Unerheblich sei für das Urteil, dass Weyer vor Gericht angegeben habe, selbst keine Abtreibungen vorzunehmen. Maßgeblich für einen Vermögensvorteil sei, dass sie in einer Gemeinschaftspraxis mit ihrer Kollegin arbeite.

Gericht: "Würde des ungeborenen Lebens zu berücksichtigen"

Die Richterin betonte, die Neufassung des Paragrafen 219a sei demokratisch durch den Bundestag erfolgt. Die Novellierung sei weder verfassungs- noch europarechtswidrig. Bei der Anwendung des Gesetzes sei auch "die Würde des ungeborenen Lebens zu berücksichtigen". Aufgabe der Justiz sei es nicht, Kritik an der Gesetzeslage zu üben. Mathiak kritisierte jedoch eine "Beschimpfung anderer Beteiligter" des Verfahrens.

Anwalt: "Feigheit vor Lebensschützern"

Ein Verteidiger der beiden Angeklagten, Johannes Eisenberg, hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft teilweise polemisch angegriffen und als "Rechtsbrecherin" bezeichnet. Er warf ihr und Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) "Feigheit vor Lebensschützern" vor, weil die Staatsanwaltschaft die Klage zugelassen hatte. Den Vorschlag der Justiz an die Angeklagten, die strittigen Formulierungen von der Internetseite zu nehmen, nannte er einen "Erpressungsversuch". Die Richterin kritisierte in diesem Zusammenhang eine "Beschimpfung anderer Beteiligter" des Verfahrens.

KNA / DT (jobo)

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