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Französisches Gericht erklärt Mann zur „Mutter“ seiner Tochter

Das Berufungsgericht von Toulouse hat eine „Trans-Frau“, und damit einen biologischen Mann, als „Mutter“ seiner biologischen Tochter anerkannt.
Französisches Gericht erkennt Trans-Frau als zweite Mutter an
Foto: Michael Reichel (dpa-Zentralbild) | Am 9. Februar 2022 hat die französische Justiz entschieden, dass es eine zweifache mütterliche Abstammung geben könne.

Das Berufungsgericht von Toulouse im südfranzösischen Departement Haute-Garonne hat eine „Transgender-Frau“, und damit einen „Mann, der sein Geschlecht geändert hat“, als Mutter seiner Tochter offiziell anerkannt. Dies berichteten am Mittwoch mehrere französische Medien, wie das Magazin „Valeurs actuelles“ und der Rundfunksender „France 3 Occitanie“. Damit habe zum ersten Mal ein Gericht einer „männlichen Transgender-Person, die zur Frau geworden ist“, das Recht zugestanden, auf der Geburtsurkunde eines Kindes als Mutter bezeichnet zu werden.

Bei der Zeugung bereits Geschlecht geändert

Anfangs sei das betreffende Paar laut „Valeurs actuelles“ heterosexuell gewesen und habe mehrere Kinder gehabt. Bei der „Transgender-Frau“ handle es sich somit um den biologischen Vater der Kinder, während seine Lebensgefährtin die Mutter sei. Bei der Zeugung des letzten Kindes nun „hatte der Mann bereits sein Geschlecht geändert, aber noch nicht die Entfernung seines Fortpflanzungsapparates in Anspruch genommen“. Das Kind, eine Tochter, sei 2014 zur Welt gekommen. Medizinisch sei der Mann, der 2011 seinen Zivilstand in „Frau“ abändern ließ, also tatsächlich der Vater des Kindes. Doch nach „der Änderung seines Geschlechts“, so Valeurs actuelles weiter, „forderte er seit 2014, als ‚nicht-austragende Mutter‘ anerkannt zu werden“.

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Nach der Geburt des letzten Kindes des Paares habe laut Informationen des Senders France 3 Occitanie der Standesbeamte es abgelehnt, die von der „nicht-austragenden Mutter“ unterzeichnete Anerkennung der Mutterschaft auf der Geburtsurkunde einzutragen. Im November 2018 habe das Berufungsgericht von Montpellier verfügt, dass auf der Geburtsurkunde der Vermerk ‚biologisches Elternteil‘ einzutragen sei. Doch im September entschied der französische Kassationsgerichtshof, dass das französische Gesetz nicht gestatte, den Vater oder die Mutter des Kindes als „biologisches Elternteil“ zu bezeichnen.

Es kann zweifache mütterliche Abstammung geben

Am Mittwoch hat die französische Justiz entschieden, dass es eine zweifache mütterliche Abstammung geben könne: „Darüber hinaus war der Richter der Meinung, dass es nicht nötig wäre, auf der Geburtsurkunde des Kindes die Geschlechtsänderung seiner ‚nicht-austragenden Mutter‘ zu erwähnen, was aus ihm das allererste französische Kind macht, das legal von zwei Müttern geboren wurde“, kommentiert Valeurs actuelles.  DT/ks

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