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Frankreich schafft zugunsten der Frauen die Familiennamen ab

Die Nationalversammlung hat einen Gesetzentwurf angenommen, mit der patronyme Familiennamen durch Matronyme ersetzt werden können. Der Figaro übt heftige Kritik.
Französische Nationalversammlung stimmte in erster Lesung einem Gesetzentwurf zur Änderung des Namensrechts zu.
Foto: Francois Mori (AP) | Die französische Nationalversammlung stimmte in erster Lesung einem Gesetzentwurf zur Änderung des Namensrechts zu.

Die französische Nationalversammlung stimmte in erster Lesung einem Gesetzentwurf zu mit dem sperrigen Namen „bezüglich der Wahl des von der Kindschaft herrührenden Namens“ („relative au choix du nom issu de la filiation“), um „die Gleichheit und Freiheit bei der Vergabe und Wahl des Namens zu garantieren“. Im Figaro übt die Professorin für Verfassungs- und Öffentliches Recht an der Universität Rennes-I und Vizepräsidentin des französischen Verbands für Verfassungsrecht, Anne-Marie Le Pourhiet, starke Kritik an Inhalt und Philosophie des Entwurfs, der nun zur Überprüfung an den Senat geht.

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Mutter als Nutznießerin

Das Gesetz sei von Abgeordneten der LREM (La République en Marche) eingebracht worden. „Unter einem obskuren Titel“, wie Le Pourhiet meint, „hat dieser Text keinen anderen Zweck, als eine neue Forderung des antagonistischen Feminismus zu erfüllen, indem er darauf abzielt, im französischen Zivilrecht die Patronymie [das heißt, Kinder werden nach dem Vater benannt] ganz einfach durch die Matronymie zu ersetzen – und dies, um eine von den militanten Aktivistinnen für ‚toxisch‘ erachtete Männlichkeit besser auszumerzen. Trotz der Verwendung neutraler Formen ist es selbstverständlich die Mutter, die die ‚Nutznießerin‘ der neuen Maßnahmen sein wird“.

Dabei gehe es um den Familiennamen, der im Alltag benutzt werde. Der Gesetzentwurf erlaube jedem Erwachsenen, nach eigenem Ermessen den Namen seiner Mutter dem seines Vaters hinzuzufügen, und dies in der Reihenfolge, die ihm zusagt. Er könne sogar den väterlichen Namen gänzlich durch den Namen der Mutter ersetzen. Für die „minderjährigen Kinder wird diese Hinzufügung oder dieser Ersatz ausschließlich durch die Mutter bestimmt sowohl im Falle einer alleinigen Ausübung des Elternrechts als auch im Falle einer gemeinsamen Ausübung“, erläutert Le Pourhiet. In letzterem Fall müsse die Mutter den Vater einfach nur über ihre Entscheidung informieren. Wenn er etwas dagegen habe, müsse er den Familienrichter hinzuziehen, der je nach „Interesse des Kindes“ entscheiden werde. Dieses Kinderwohl „wird also nur auf Intervention des Vaters berücksichtigt“, so Le Pourhiet weiter.

Schwach begründet

Da es sich um den offiziellen Familiennamen handele, der im Melderegister eingetragen wird, sei „der Namenswechsel, der früher einer gesicherten und objektiven Verfahrensweise unterlag, die die Beweisführung eines ‚legitimen Interesses‘ forderte, nunmehr der Ermessensentscheidung des Einzelnen überlassen – durch ein übereiltes Anmeldeverfahren auf einem einfachen Verwaltungsformular“. Diese Änderung des Familiennamens könne nur ein einziges Mal durchgeführt werden und „wird sich von Amts wegen auf die minderjährigen Kinder des Nutznießers ausdehnen, die ihr Einverständnis erst ab 13 Jahren geben werden können“.

Die Anwältin kommentiert: „Es ist besonders beunruhigend, einen Justizminister [Éric Dupond-Moretti] zu erleben, der einen derart schwach begründeten Gesetzentwurf unterstützt, mittels larmoyanter und verdummender Argumente, die der Regenbogenpresse würdig sind – wenn er beispielsweise das Bemühen erwähnt, ‚seine Mama zu ehren‘, oder dem Kind eines vernachlässigenden oder ‚Peiniger‘-Vaters ermöglicht, ‚sich neu aufzubauen‘“. In einer Zeit, „in der jedermann meint, unbedingt sein Privatleben auf den sozialen Netzwerken oder in der Öffentlichkeit zur Schau zu stellen, sein ‚Empfinden‘ und seine ‚Gefühle‘“, sei es paradox, einen Namenswechsel jenseits jeglicher öffentlichen Kontrolle mit der Begründung zu vollziehen, „dass es sich dabei um eine ‚erniedrigende‘ [Dupond-Moretti] Einmischung handeln würde, und dass ‚das Intime dem Staat gegenüber nicht aufzudecken‘ [Dupond-Moretti] sei“.

Nur Machthunger

Es handle sich dabei „offensichtlich um eine neue Kapitulation seitens eines Gesetzgebers, der es bereits für richtig hielt, von den Anträgen für einen Geschlechtswechsel jeglichen Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung loszulösen“. Und so reagiere der neue Gesetzentwurf – wie immer bei gesellschaftlichen Themen – „auf die Forderungen eines Kollektivs namens ‚Porte mon nom‘, dessen Bezeichnung viel aussagt über die narzisstische Aufforderung, das frauenzentrische Diktat sowie die extreme besitzergreifende Art seiner Initiatorinnen“. Es reiche aus, „die erschreckende Petition“ des Kollektivs zu lesen, konstatiert Le Pourhiet, „die nichts als Dummheiten und Lügenmärchen über die angeblichen Schikanen herunterleiert, die die Mütter ertragen würden, die ‚gezwungen sind, ein Stammbuch vorzulegen‘, um zu begreifen, dass dieser Text nicht im geringsten dazu bestimmt ist, dem Interesse der Kinder zu dienen, sondern den Machthunger und die Rachsucht dieser militanten Aktivistinnen zu stillen“. DT/ks

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