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Frauenrechtlerinnen ziehen vor Gericht

Gegen die Indizierung eines Elternratgebers zum Thema Transgender klagt die Organisation „Lasst Frauen Sprechen!“. Zudem ist eine Kundgebung geplant.
Gericht
Foto: Imago/Rüdiger Wölk | Gegen die Indizierung eines Elternratgebers klagen zwei Frauenrechtlerinnen vor dem Oberverwaltungsgericht Köln.

„Wegweiser aus dem Transgenderkult“, so lautet der Name des Elternratgebers, gegen dessen Indizierung die Frauenrechtlerin Stefanie Bode und eine Mitstreiterin am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesrepublik Deutschland verhandeln. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ hervor, die am Montag veröffentlicht wurde.

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Die Broschüre, eine zusammenfassende deutsche Fassung des Buches „Desist, Detrans and Detox“ der US-Psychologin Maria Keffler, wurde im April 2023 veröffentlicht. Im September 2023 setzte die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) die Schrift als jugendgefährdend auf den Index. Die Herausgeberinnen reichten daraufhin Klage ein. Sie sehen in der Maßnahme einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit sowie gegen das elterliche Erziehungsrecht gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes.

Die Klägerinnen argumentieren, dass sich die Broschüre ausdrücklich an Eltern richtet, nicht an Kinder oder Jugendliche. Sie solle Bezugspersonen eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema „Geschlechtsidentität“ ermöglichen und Alternativen zu hormonellen oder operativen Maßnahmen bei Minderjährigen aufzeigen. Eine Indizierung verhindere diese Aufklärung und beschränke Eltern darin, informierte Entscheidungen zum Wohle ihrer Kinder zu treffen.

Unterstützungsangebot für Familien

Die Indizierung durch die BzKJ betrifft formell den Schutz von Kindern und Jugendlichen, hat laut den Initiatorinnen aber faktisch auch Auswirkungen auf Erwachsene. Die Sichtbarkeit und Verfügbarkeit des Materials werde eingeschränkt, obwohl es sich inhaltlich an ein volljähriges Publikum richte. Kritiker sehen hierin einen indirekten Eingriff in die gesellschaftliche Debatte über geschlechtliche Identität und deren medizinische Behandlung bei Jugendlichen.

Begleitend zum Gerichtstermin ruft die Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ zu einer öffentlichen Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht auf. Sie beginnt am Donnerstag um 9 Uhr unter dem Motto „Für das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, für Frauenrechte und Kinderschutz: Zugang zum Elternratgeber ohne Indizierung“. Die eigentliche Verhandlung ist für 10.15 Uhr angesetzt.

Die Initiative sieht in der Indizierung ein alarmierendes Zeichen für die Einschränkung von Meinungsvielfalt. Sprecherin Ina Wagner erklärte in der Pressemitteilung: „Die Indizierung einer solchen Broschüre kann als ein Signal verstanden werden, eine kritische Auseinandersetzung mit der Transgender-Theorie zu unterbinden oder zu erschweren.“ Eltern bräuchten jedoch Zugang zu unterschiedlichen Perspektiven, um verantwortungsvoll handeln zu können.

Der Elternratgeber ist nach Angaben der Herausgeberinnen ein Unterstützungsangebot für Familien, die sich mit der Transidentität von Kindern konfrontiert sehen. Ziel sei es, medizinische Eingriffe zu vermeiden, solange keine gesicherte langfristige Diagnose vorliege. Damit positionieren sich die Initiatorinnen explizit gegen eine affirmative medizinische oder soziale Transition Minderjähriger, wie sie in vielen medizinischen Leitlinien empfohlen wird. DT/jna

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