Suizidhilfe

Endstation Karlsruhe

Der Kampf um Mehrheiten für eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe ist bedeutungslos. Am Ende wird das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Kommentar.
Debatte um Suizidbeihilfe
Foto: F-Wagner via imago-images.de (www.imago-images.de) | Dass in sämtlichen Ländern, die in der Vergangenheit die Selbsttötung erlaubt und rechtlich geregelt haben, die Zahl der assistierten Suizide rapide zunimmt, zeigt unmissverständlich, dass der Mensch davon die Finger ...

In die gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe kommt Bewegung. Mit der jetzt erwogenen Zusammenlegung von zwei der drei Gesetzesentwürfe, die der Bundestag im vergangenen Jahr in Erster Lesung bereits beriet, soll verhindert werden, dass der restriktivste am Ende das Rennen macht. Ein Schachzug, dem sich durchaus etwas Positives abringen lässt: Denn er zeigt an, dass das Unbehagen, etwas Ungeheuerliches wie die Beihilfe zur Selbsttötung rechtlich regeln zu sollen, unter den Abgeordneten viel verbreiteter ist, als das so fahrlässige wie gedankenlose „Autonomie“-Gequatsche vermuten lässt.

Der Mensch ist nicht autonom

Der Mensch ist nicht autonom. Er war es nie. Und er wird es niemals sein. Denn es gibt, wie Romano Guardini einmal feststellte, überhaupt kein Seiendes, das „herrenlos“ wäre. Und auch wenn dem Menschen die Sinn- und Begründungszusammenhänge für diese Tatsache inzwischen weitgehend abhandengekommen sind, so spürt er offenbar doch noch instinktiv, dass er zwar gerufen und gefordert ist, sein Leben in Freiheit zu gestalten. Dass er sich aber gänzlich verhebt, wenn er das Leben, das er sich nicht gegeben hat, nun selbst antastet. Dass in sämtlichen Ländern, die in der Vergangenheit die Selbsttötung erlaubt und rechtlich geregelt haben, die Zahl der assistierten Suizide rapide zunimmt, zeigt unmissverständlich, dass der Mensch davon die Finger lassen sollte.

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Indes wird man den Abgeordneten zugestehen müssen, dass das Bundesverfassungsgericht ihnen dies mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020, in dem es ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ erfand, so gut wie unmöglich gemacht hat. Denn dieses duldet letztlich keine Einschränkung. Man braucht daher kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass egal, wie die Entscheidung des Bundestages am Ende ausfällt, Sterbehilfeorganisationen auch die dann beschlossene Regelung wievor die Höchstrichter bringen werden

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Stefan Rehder Bundesverfassungsgericht Deutscher Bundestag Lebensschutz Romano Guardini Suizidhilfe

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