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Archiv Inhalt Assistierter Suizid

Hochsensibles Terrain

Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände (AGV) schildert ihre Position zum assistierten Suizid.
Bundestag berät über Suizidhilfe
Foto: Patrick Pleul (dpa-Zentralbild) | Der Staat muss das Leben seiner Bürger durch Präventionsmaßnahmen für vulnerable Gruppen schützen. Daher darf die Sterbeassistenz und der Weg dorthin nicht allein den Ärzten überlassen werden.

Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt und damit ein materiell entgrenztes Recht auf Suizidassistenz postuliert. An diesem Rechtsrahmen hat sich der Bundestag bei einer Neuregelung zu orientieren. Anfang Dezember haben sich auch die in der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Studentenverbände (AGV) organisierten katholischen Studentinnen und Studenten diesem ethisch anspruchsvollen Thema gewidmet.

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