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Eizellspende: Buschmann hält Legalisierung noch vor der Bundestagswahl für machbar

Auch die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion kündigt die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage an.
FDP-Politiker Marco Buschmann
Foto: IMAGO/Jürgen Heinrich (www.imago-images.de) | Die Abtreibungsfrage sei eine der „ethisch und rechtlich komplexesten Fragen überhaupt“, so FDP-Generalsekretär Marco Buschmann am Montag in Berlin.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält eine Initiative zur Legalisierung der in Deutschland bislang verbotenen Eizellenspende noch vor der Bundestagswahl im September 2025 für umsetzbar. Eine entsprechende Reform würde Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen. Allerdings sei es gute Tradition, dass Gesetzesentwürfe zu anspruchsvollen rechtsethischen Fragen nicht von der Bundesregierung, sondern fraktionsübergreifend aus der Mitte des Deutschen Bundestags vorgelegt würden. Innerhalb der Regierungsfraktionen gebe es den Wunsch, das auch in diesem Fall so zu handhaben.

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Bei der von der SPD-Fraktion und Bundes- und Landespolitikern von Bündnis 90/Die Grünen vehement geforderten Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch erwartet Buschmann hingegen keine zeitnahe Einigung. Der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte der FDP-Politiker: „Beim Schwangerschaftsabbruch stellen sich besonders schwierige verfassungsrechtliche Fragen“. Zudem gebe es hierzu innerhalb der Regierungsfraktionen und in der Gesellschaft sehr unterschiedliche Perspektiven. „Bei der Eizellenspende sehe ich deutlich mehr Übereinstimmungen.“ Klar sei auch: „Eine Erlaubnis der Eizellenspende wäre mit dem Grundgesetz vereinbar.

Helling-Plahr will Gesetzesentwurf erarbeiten

Im April hatte die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ empfohlen, vorgeburtliche Kindstötungen mindestens während des ersten Drittels der Schwangerschaft „rechtmäßig“ zu stellen. Möglich sei das nach Ansicht der Kommissionsmitglieder prinzipiell aber auch bis zur Überlebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs. Nach der seit 1995 geltenden Gesetzeslage sind Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche, bei denen sich die Schwangere zuvor in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten hat lassen, zwar „straffrei“ aber gleichwohl „rechtswidrig“. Im Falle einer Legalisierung der Eizellenspende solle der Gesetzgeber nach Ansicht der Kommission mehrere Auflagen erlassen: So solle etwa der Handel mit Eizellen unzulässig bleiben. Auch das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung müsse garantiert werden.

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, kündigte an, einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten zu wollen. „Ich beabsichtige, noch in diesem Sommer die Kolleginnen und Kollegen der anderen demokratischen Fraktionen zu kontaktieren und einzuladen, gemeinsam an einem Gruppenantrag zur Legalisierung der Eizellenspende zu arbeiten“, zitiert dpa die FDP-Politikerin. Das aktuell geltende Verbot sei medizinisch sowie gesellschaftlich schon länger nicht mehr begründbar. Auch hätten mit Ausnahme von Deutschland und Luxemburg bereits alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den Weg der Legalisierung beschritten. Helling-Plahr: „Es wird höchste Zeit, dass auch wir im 21. Jahrhundert ankommen und Frauen eine selbstbestimmte Entscheidung darüber ermöglichen, ob sie ihre Eizellen spenden möchten.“ DT/reh

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