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Downsyndrom: Zum Umgang mit vorgeburtlichen Bluttests

Bundestagsabgeordnete debattieren über den Bluttest zur Feststellung eines Downsyndroms während der Schwangerschaft.
Bluttest-Selektion
Foto: Symboldpa | Werden Kinder mit Trisomie 21 künftig noch eine Chance haben, das Licht der Welt zu erblicken? Mit dem neuen Bluttest droht ihre vorgeburtliche Selektion.

Während sich die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, gegen eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ausspricht, zeigen sich Fachpolitiker von FDP und AfD offen dafür.

Grüne: Kostenübernahme "falscher Schritt"

Die Übernahme wäre "ein relevanter Schritt auf dem Weg zu einem Routine-Check auf Down Syndrom", sagte Rüffer der "Welt" (Mittwoch). Dies wäre ein "falscher Schritt".
Wer Möglichkeiten schaffe, "immer früher und mit zunehmender Selbstverständlichkeit zu prüfen, ob ein Kind behindert sein wird, sendet vor allem eine Botschaft: Behinderte Kinder sind unerwünscht", erklärte Rüffer. Eltern, die sich gegen den Test "oder sogar wissentlich für ein behindertes Kind" entschieden, könnten "immer mehr in Erklärungsnöte" geraten.

Aktuell prüft der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, ob der Bluttest auf Trisomie 21 (Down Syndrom) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und als Regelleistung bezahlt wird. Bei dieser Untersuchung reicht eine Blutprobe der Schwangeren, um den Gendefekt Trisomie 21 beim Embryo zu erkennen. - Rüffer ist Mitverfasserin eines Positionspapiers von zehn Abgeordneten aller Fraktionen (außer der AfD), die sich dafür aussprechen, dass der Bundestag in einer ethischen Debatte darüber beraten soll.

FDP und AfD für Kostenübernahme

Für die Übernahme spricht sich die an dem Positionspapier nicht beteiligte gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, aus. "Ein solcher Test sollte allen Frauen zur Verfügung stehen und nicht nur denjenigen, die es sich auf Selbstzahlerbasis leisten können", sagte sie. Jede Schwangere solle "selbst und diskriminierungsfrei darüber entscheiden", ob und welche Untersuchung sie durchführen lasse und wie sie mit dem Ergebnis umgehe.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Axel Gehrke, sagte, er habe Probleme mit Bestrebungen, die Informationsmöglichkeiten durch den Bluttest zu beschränken. Dies würde "im Gegensatz zum sonstigen Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen" stehen. "Ich sehe einen Widerspruch, wenn dabei einerseits das Selbstbestimmungsrecht der Frauen propagiert wird, aber andererseits nun bei medizinisch relevanten Fragen schon das Informationsrecht der Frauen eingeschränkt werden soll." Solche ethischen Fragen gehörten ins Parlament.

Blick über den Tellerrand

Die Entscheidung für oder gegen eine finanzielle Unterstützung von Bluttest ist eine grundsätzliche im Bereich des Lebensschutzes, die international sehr unterschiedlich ausfällt. Im US-Bundesstaat Ohio wurde ein Gesetz verabschiedet, das es Frauen verbietet, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, wenn ihr ungeborenes Kind im Rahmen eines Pränataltests mit dem Downsyndrom diagnostiziert wurde.

In den Niederlanden geht man einen ganz anderen Weg. Dort träumt man von einem Trisomie 21-freien Holland nach isländischem Vorbild und stellt medial die Vorzüge des Pränataltests auf das Downsyndrom heraus, der seit April des Jahres eingesetzt wird.

KNA / DT (jbj)

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Abtreibung Alternative für Deutschland Christine Aschenberg-Dugnus Deutscher Bundestag Down-Syndrom FDP Schwangerschaftsabbruch Trisomie 21

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